Frage geschrieben am 15.04.2009 09:24:24

Betreff: Änderung Grundlagenbescheid rechtl. möglich ?


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Meine Partnerin ist Eigentümer bzw. Miteigentümer 2er Eigentumswohnungen. Bei der einen Wohnung wurde vom Übertrager ( Elternteil) der Nießbrauch vorbehalten. Daher zahlt der Elternteil dort auch die Steuer für die Mieteinnahmen. Bei der anderen Wohnung ist Eigentümer die Erbengemeinschaft bestehend aus meiner Partnerin und Ihrer Mutter. Tatsächlich fließen die Mieteinnahmen dieser Wohnung jedoch auch vollumfänglich an ihre Mutter ( ohne Nießbrauch). Meine Partnerin erhält keinerlei Einkünfte aus den Mieteinnahmen. Gleichwohl erhält sie nun einen Steuerbescheid ( wohl auf Grundlage des Grundlagenbescheides), wonach sie die Mieteinnahmen versteuern ( anteilig) soll ( und nicht ihre Mutter) . Gibt es hier Möglichkeiten, dies zu umgehen und die Besteuerung beim einzigen Nutznießer der Mieteinnahmen anzusetzen ?


Antwort geschrieben am 15.04.2009 09:59:00
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Zunächst muss geklärt werden, wer überhaupt der Vermieter ist und dadurch den Tatbestand der Vermietung nach § 21 EStG erfüllt.

1.Wenn Ihre Partnerin zusammen mit der Mutter gemeinsam als Vermieter auftritt, dann tritt die Erbengemeinschaft als Vermieter auf. Ihre Partnerin und deren Mutter haben dann den Einkunftstatbestand der Vermietung nach § 21 EStG GEMEINSAM verwirklicht. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( dies ist der Überschuss, positiv oder negativ, der Mieteinnahmen über die Werbungskosten ) sind dann einheitlich und gesondert festzustellen und nach den Miteigentumsanteilen, hier 50% zu 50% zu verteilen. Dies geschieht durch den von Ihnen genannten Grundlagenbescheid. Dieser Bescheid ist bindend für die Einkommensteuerveranlagung Ihrer Partenerin.


2.Ist nur die Mutter Vermieterin, dann sind ihr allein die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, da sie allein den Einkunftstatbestand verwirklicht.

Sie müssen daher auf Grund des Mietvertrages überprüfen, wer Vermieter ist. Ist dort die Mutter allein als Vermieterin eingetragen, dann darf ein derartiger Grundlagenbescheid nicht ergehen. Er müsste dann im Rahmen des Einspruchs angefochten und die ersatzlose Aufhebung beantragt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater

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