Frage geschrieben am 06.01.2010 14:06:29

Betreff: Überlassung Immobilienanteil an Lebensgefährten


Rechtsgebiet: Schenkungssteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Geschlossen
Wir hatten im Jahr 2003 gemeinschaftlich ein Haus gebaut (Grundbuch und Kreditverträge je 50%). Nun haben wir uns getrennt und er übernimmt das Haus.
Der Notarvertrag zur Überlassung soll so gestrickt sein, dass der Überlassungswert dem hälftigen Wert der Verbindlichkeiten entspricht.
Er tilgt jetzt jedoch einen nicht unerheblichen Teil, ca. 50% der noch bestehenden Darlehensschuld. Entsteht hier ggf. Schenkungssteuer?
Der notarielle Überlassungsvertrag soll so gestrickt werden, dass ein Übergang von Nutzen und Lasten gegen Lastenfreistellung vor der Ersttilgung liegt. Ist das ausreichend?

Mit freundlichen Grüßen

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