Frage geschrieben am 25.03.2010 00:24:49

Betreff: übertragung Kinderfreibetrag


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Ich bin seit 2000 geschieden,mein Sohn ist 19,ist bei mir gemeldet und auswärtig in Berufsausbildung.( 500,- netto )

Meine Ex -Frau hat in 2008 2x 4 Monate gearbeitet, in der Zeit ca 1.200,- € mtl brutto verdient, erhält von mir mtl 120,- € und würde der Übertragung Ki-Freibetrag zustimmen.
Sie hat keinen Bar Unterhalt gezahlt ( ein weiterer Sohn 17 jahre lebt bei Ihr)
Das FA hat trotz Widerspruch die Übertragung abgelehnt, will den Nachweis, das Sie Unterhaltsverpflichtet ist ( ist die Höhe egal ?? )
wie kann ich schnell den Nachweis führen, ohne Anwalt oder Jugendamt


Antwort geschrieben am 26.03.2010 14:50:55
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Hat Ihre Ex-Frau ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Sohn nicht zu wenigstens 75% erbracht, kann der Kinderfreibetrag auf Sie als Vater übertragen werden, da der Sohn bei Ihnen gemeldet ist.

Ist Ihre Ex-Frau aber wegen fehlender Eigenmittel nicht zur Unterhaltsleistung verpflichtet, kann der Kinderfreibetrag auch nicht auf Sie als Vater übertragen werden.

Das Finanzamt verlangt berechtigter Weise den Nachweis, ob Ihre Ex-Frau unterhaltsverpflichtet ist. Dies können Sie z.B. dem Scheidungsurteil entnehmen. Ist dort geregelt, dass sie in Höhe zum Betrag xxxxx unterhaltsverpflichtet ist, aber gem. Ihren Angaben keine Unterhaltszahlungen geleistet hat, dann kann der Freibetrag auf Sie als Vater übertragen werden. In diesem Falle müssten Sie eine Kopie des Urteils dem Finanzamt vorlegen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater

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