Frage geschrieben am 29.07.2010 10:36:36Betreff: 1%-Regelung für Selbstständige
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
offenbar immernoch ein Streitpunkt: als selbständiger Zahnarzt mache ich mein KFZ nach der 1%-Regel steuerlich geltend. Das Fahrzeug wird fast ausschließlich für die Fahrten zwischen Wohnort und Praxis genutzt. Mein Steuerberater behauptet, diese Fahrten seien betrieblich bedingt und damit würde der für die 1%-Regel erforderliche 50%ige Anteil an betrieblich bedingten Fahrten erfüllt. Mein Anwalt behauptet, dass diese Fahrten spätestens seit 2006 für Selbständige dieses Kriterium nicht (mehr) erfüllen und als Privatfahrten zu werten sind. Welche Quelle gibt wem Recht?
Antwort geschrieben am 29.07.2010 12:04:55
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte.
Ihr Steuerberater hat hier Recht.
Auf Grund der Entscheidung des BVerfG vom 09.12.2008 (BFH/NV 2009) S. 338) wurde die von Ihrem Rechtsanwalt erwähnte Gesetzesänderung wieder gekippt, nach der im Rahmen des „Werkstorprinzip“ die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Privatfahrten angesehen wurden. Daher sind für die Beurteilung, ob Ihr Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen zählt und dann die 1%-Regelung Anwendung findet auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als berufliche Fahrten anzusehen. Da diese Fahrten den Hauptanteil Ihrer Fahrten ausmachen dürfte dürfte ein Nutzungsanteil von mehr als 50% und damit notwendiges Betriebsvermögen des Fahrzeugs vorliegen, sodass die Privatnutzung im Rahmen der 1%-Regelung nicht zu beanstanden sein wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Klarheit verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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