1%-Regelung
Ich bin GF einer Komplementärs Ltd, und somit auch der Ltd & Co KG.
Die KG stellt mir eine PKW zur geschäftlichen und privaten Nutzung unentgeltlich zur Verfügung.
Es wird kein Fahrtenbuch geführt.
Ich erbringe die GF-Leistung als selbsändige Leistung, über das GF- Gehalt schreibe ich der Ltd & Co KG jeweils eine Rechnung zuzügl. UsSt. (ich bin zugleich umstzsteuerpflichtiger bilanzierender Einzelunternehmer, die GF Tätigkeit ist keine abhängige Beschäftigung).
Wo und wie ist die 1% Regelung zu verbuchen? In der Bilanz der KG oder in der Bilanz des GF?
Danke für eine Antwort.
Miledy
von Miledy am 07.07.2011 16:14
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