Verpflegungskostenpauschalen
Es geht um die steuerfreien Verpflegungskostenpauschalen.
In machen Ländern gibt es für die Großstädte wesentlich höhere Pauschalen.
Frage: Was ist, wenn ich in einem Vorort von z. B. Paris tätig bin? Darf ich dann schon die Pauschale von Paris ansetzen. Welche Regelungen gibt es da?
Was ist, wenn ich in diesem Vorort tagsüber gearbeitet habe, dann aber zur Übernachtung in ein Hotel in Paris fahre?
Wie kann ich "beweisen", wo ich tätig war?
Sehr kompliziert. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank!
von Jürgen am 04.01.2006 16:55
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