>Geldgeschenk zum Hauskauf
Wenn
a) Ihre Schwiegermutter Ihnen das Geld leiht, darüber ein fremdüblicher Darlehnsvertrag geschlossen wird und das Darlehn von Ihnen entsprechend den Modalitäten dieses Vertrags an Ihre Schwiegermutter zurückgezahlt wird, hat sie nur die Zinsen aus dem Darlehn als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern.
Wenn keine Zinsen vereinbart werden, rechnet das Finanzamt fiktiv 5,5 % Zinsen aus dem Darlehnsbetrag heraus und unterwirft diese der Besteuerung.
b) Wenn die Schwiegermutter kein Darlehn gewährt, sondern sich statt dessen als Miteigentümerin in das Grundstück einkauft, resultieren daraus überhaupt keine steuerlichen Folgen (abgesehen von der Grunderwerbsteuer).Sie steht dann allerdings mit im Grundbuch.
c) Wenn die Schwiegermutter das Geld für die Bestellung des Wohnungsrechts zahlt, nachdem das Haus gekauft worden ist (vorher kann sie es höchstens für das Versprechen und unter der Bedingung zahlen, ihr ein Wohnungsrecht zu bestellen), resultieren keine schenkungsteuerlichen Folgen, wenn der Wert des Wohnungsrechts (zu bewerten durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung) und der Geldbetrag einander entsprechen.
von STBJIM am 25.05.2011 08:22
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