>35a EStG auch von Abgeltungsteuer
Hallo,
§ 35a EStG bestimmt ausdrücklich, dass ein Abzug nur von der tariflichen Einkommensteuer vorgenommen werden kann. Ist diese tarifliche Steuer 0 € ist daher ein Abzug ausgeschlossen.
Welches Ergebnis ergibt sich denn, wenn die Kapitaleinkünfte auf Antrag der normalen Besteuerung unterworfen werden?
Sind die Kapitaleinkünfte so hoch, dass sich dann ein Steuersatz von mehr als 25 v.H. ergibt; in diesem Fall würde die Günstigerprüfung wohl dazu führen, dass es bei den 25 v.H. bleibt.
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