35a EStG auch von Abgeltungsteuer

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

798 Aufrufe

35a EStG auch von Abgeltungsteuer

Hohe Kapitaleinkünfte, d.h. einige Tausend € Steuer gem. § 32d EStG, jedoch 0,00 € tarifliche Einkommensteuer.

Ist hier der Abzug der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen möglich ? Das Finanzamt verweigert es (vorläufig).


von Jungspund am 02.09.2010 18:08
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



>35a EStG auch von Abgeltungsteuer
Hallo,
§ 35a EStG bestimmt ausdrücklich, dass ein Abzug nur von der tariflichen Einkommensteuer vorgenommen werden kann. Ist diese tarifliche Steuer 0 € ist daher ein Abzug ausgeschlossen.
Welches Ergebnis ergibt sich denn, wenn die Kapitaleinkünfte auf Antrag der normalen Besteuerung unterworfen werden?
Sind die Kapitaleinkünfte so hoch, dass sich dann ein Steuersatz von mehr als 25 v.H. ergibt; in diesem Fall würde die Günstigerprüfung wohl dazu führen, dass es bei den 25 v.H. bleibt.


von guest-12315.09.2010 11:38:23 am 03.09.2010 20:10
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>35a EStG auch von Abgeltungsteuer
Hier würde ich mich von Extax anschließen und mal prüfen, ob dir eine Günstigerprüfung nicht entgegenkommen würde?

-----------------
Ich freue mich über Bewertungen
Diplom-Betriebswirt (FH)


von guest-12322.10.2010 06:08:55 am 08.09.2010 05:56
Status: Junior (92 Beiträge)
Userwertung:  4,8  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen: