Frage geschrieben am 22.07.2009 21:37:24Betreff: 60 Tage Regelung - Arbeiten CH / Wohnen DE Einkommenssteuer
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 75,00
Status: Beantwortet
Ich arbeite als Berater (Angestellter - nicht leitend) bei einem Schweizer Unternehmen, habe meinen Wohnsitz jedoch in Deutschland (Grenzregion) und bin beim Deutschen Finanzamt als auch auch in der Schweiz als Grenzgänger gemeldet.
Durch meine Tätigkeit komme ich an mehr als 60 Tage nicht an meinen Wohnort zurück. Hotel (in der Schweiz) wird vom Arbeitgeber bezahlt. Einige Tage verbringe ich auch in Drittstaaten bzw. Deutschland. Übernachtungen im Hotel werden dort ebenfalls vom Arbeitgeber bezahlt
Mein Arbeitgeber behält die gesamt Quellsteuer ein - also nicht nur die 4,5% wie bei einem "richtigen" Grenzgänger. Habe auch vom Schweizer Finanzamt die Bestätigung, dass sie die mehr als 60 Tage nicht Rückkehrtage akzeptieren (GRE-3 Formular)
Weiteres Einkommen außer meinem Schweizer Lohn habe ich keins.
Meine Frage ist recht einfach: Muss ich in Deutschland noch Einkommenssteuer bezahlen oder ist diese durch den Abzug der gesamte Quellsteuer hinfällig.
Werden nur die Tage von deutscher Seite akzeptiert an denen ich tatsächlich nicht Heimgekehrt bin und die übrigen Tage werden anteilig in Deutschland versteuert? Oder wird sobald man an mehr als die 60 Tage nicht heimgekehrt ist, der gesamte Lohn nur noch in der Schweiz versteuert?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
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