Frage geschrieben am 17.06.2008 11:45:00Betreff: 7% MwSt. auch für Gutscheinbücher
Rechtsgebiet: Mehrwertsteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
sind Gutscheinbücher (also Broschüren die Restaurantporträts und Gutscheine für ein Gratisessen in den Restaurants enthalten) auch Bücher im Sinne der 7% Versteuerung? Ich meine bei einer Recherche mal auf 19% gekommen zu sein. Amazon verkauft z.B. mit 7%. Hintergrund der Frage ist das wir damit handeln und eine Nachforderung vermeiden wollen wenn wir die Bücher fälschlicherweise mit 7% verkaufen würden.
Danke für Ihre Info.
Antwort geschrieben am 17.06.2008 12:32:55
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 141
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 141
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung:
Der Umsatzsatzsteuertarif beträgt grundsätzlich 19 %. Er ermäßigt sich nach § 12 Abs. 2 UStG auf 7 %, wenn die in diesem Absatz genannten Besteuerungsmerkmale erfüllt sind.
Nr. 1 dieses Absatzes verweist auf die Anlage 2 zu dem Gesetz. Hier findet sich in Ziffer 49 die Regelung zu den von Ihnen angeführten Druckerzeugnissen,
dass eine Besteuerung mit 7 % erfolgt für
Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie der Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen, und zwar
a) Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften, losen Bogen oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt, sowie Zeitungen und andere periodische Druckschriften kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten),
b) Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter, Annoncen- Zeitungen und dergleichen, die überwiegend Werbung enthalten).
Hier ist also der ermäßigte Steuersatz ausgeschlossen, wenn es sich um solche Erzeugnisse handelt, die überwiegend Werbung enthalten.
Wie die Darstellung der Unternehmen, die ihre Leistung in solchen Gutscheinheften präsentieren, danach zu bewerten ist, ist sicher eine Grenzfrage. Wenn es sich um journalistische Beiträge handelt, die durch einen Gutschein ergänzt werden, so kann man den ermäßigten Steuersatz sicher bejahen. Handelt es sich dagegen um eine Aneinanderreihung von Werbeanzeigen der Betriebe, so scheidet das sicher aus und der Regelsteuersatz greift hier.
Ich biete Ihnen an, dies im Rahmen einer Nachfrage zu präzisieren.
Mit freundlichen Grüßen
M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Als Leser können Sie
oder Steuerprofi Zerban direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.












