Frage geschrieben am 16.10.2011 20:29:13Betreff: Ab wann Mieteinnahmen versteuern
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
ich benötige den Rat eines Fachmanns, da ich mich bei diesem Thema nicht genug auskenne.
Im Juli 2010 wurde mir eine vermietete Eigentumswohnung von meinen Eltern überschrieben unter der Bedingung, dass ich die Finanzierung übernehme.
Da sich die Finanzierung leider verzögert hat, konnte ich diesen Vertrag erst Ende Oktober unterschreiben.
Dazu kam, dass auch das Grundbuchamt den Prozess nicht beschleunigen konnte und der Eintrag erst im Januar 2011 erfolgt ist. Demnach ist auch die Finanzierung erst ab Januar tatsächlich angelaufen.
Nun zu meiner Frage, MUSS ich die Mieteinnahmen schon ab Juli 2010 oder erst ab Januar 2011 versteuern? Die Mieteinnahmen waren natürlich ursprünglich dazu gedacht, einen Teil der Finanzierung zu decken und nicht um meine Einnahmen zu erhöhen.
Besten Dank im Voraus!
Antwort geschrieben am 16.10.2011 21:19:20
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Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Einnahme aus der Vermietung und Verpachtung i.S.d. § 21 Abs. 1 EStG sind steuerlich im Jahr zu berücksichtigen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Das heißt, Mieteinnahmen aus 2010 sind im Jahr 2010 zu versteuern.
In Ihrem Fall ist es zu fragen, wem die Einnahmen von Juli bis Ende 2010 zuzurechnen sind. Die Einkünfte sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der die Vermietertätigkeit ausübt. Dieser ist i.d.R. der Eigentümer. Ihren Angaben zufolge waren Ihre Eltern bis Ende 2010 noch Eigentümer der vermieteten Wohnung. Nach Steuerrecht konnte diese Wohnung jedoch Ihnen als Eigentümer zugeordnet werden, wenn Sie die tatsächliche Herrschaft ausgeübt hätten. In diesem Fall sind Ihnen die Mieteinnahmen schon ab Juli 2010 zuzurechnen. Lag Ihr wirtschaftliches Eigentum in 2010 jedoch nicht vor, sind die Einnahmen dann Ihren Eltern zuzurechnen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
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