Frage geschrieben am 09.12.2011 17:05:46Betreff: Abfindun, Anwendungd er fünftel regelung
Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
ich werde jetzt im Dezember 2011 mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen, der eine Abfindung vorsieht, die im Jan. 2012 ausbezahlt wird.
Mein Alter: 59
Betriebszugehörigkeit 25 Jahre
Zahlen: 110.000 € Gehalt/Jahr 2011
Auszahlung Abfindung: 270.000 € im Jan. 2012
keine weiteren Einkünfte in 2012 und in den Fogejahre,
Rente ab 63 vorgesehen
Fragen:
1. ist hier die Zusammenballung von Einkünften gegeben und kann die Fünftel Regelung angewendet werden? der Arbeitgeber hat dies schriftlich bereits zugestanden, das diese Regelung bei mir Anwendung findet.
2. Wie wird die Steuer aus der Abfindung berechnet, bez. wie hoch wird die Nettoauszahlung sein
Antwort geschrieben am 09.12.2011 17:25:13
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Fünftelregelung findet Anwendung, da die Abfindung die entgehenden Einnahmen übersteigt. Somit liegt eine Zusammenballung von Einkünften vor, unabhängig davon, dass die Auszahlung der Abfindung in 2012 erfolgt.
Wenn Sie allein stehend sind, ergibt sich nach Anwendung der Grundtabelle und der Annahme, dass Sie keine weiteren Einkünfte (auch mit Progressionsvorbehalt) haben und ohne Berücksichtigung einer Kirchensteuer voraussichtlich eine Auszahlung von rd. 193.897 Euro.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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