Frage geschrieben am 07.02.2010 21:18:40

Betreff: Abfindung - gewerbliche Immobilie - Steuerliche Abschreibungsmöglichkeit


Rechtsgebiet: Abschreibungen
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Im März 2010 werde ich (41Jahre, verheiratet, 1 Kind) das jetzige Unternehmen mit einer Abfindung verlassen. Die Abfindungshöhe beläuft sich auf ca. 190.000€. Ich werde nahtlos bei einem Mitbewerber, ebenfalls als Arbeitnehmer anfangen. Das Gesamtjahreseinkommen 2010 wird sich auf ca 70.000 Arbeitslohn plus 190.000€ Abfindung = 260.000€ belaufen. Das bedeutet trotz Fünftelungsregelung eine ganze Menge an Steuern.
Derzeit überlegen wir, welche Möglichkeiten der Steuerminderung für uns in Frage kommen. Der Arbeitgeber bietet zwar an, einen Teil in eine Pensionszusage zu wandeln, bzw die steuerlich geförderte Rüruprente (Basisrente) zu nutzen. Da unsere Altersvorsorge jedoch schon ausreichend vorhanden ist, kam uns nun folgende Idee.
Wir möchten einen Teil der Abfindung in eine kleine Immobilie investieren. Dieser Neubau soll an der Ostsee entstehen und saisonell vermietet werden. Grundstück ca. 20.000€, Haus 100.000€, Notar etc 15.000€, Einrichtung ca. 20.000€, Garten-/Außenanlage 10.000€.
Welche Kosten können in diesem Beispiel steuerlich abgesetzt werden, insbesondere im ersten Jahr. Welches Gewerbe muss angemeldet werden und welche Gesellschaftsform ist empfehlenswert (reicht GBR aus oder sollte es zB in Richtung GmbH etc gehen?)?
Wir sind uns bewußt, dass ihre Antwort nur eine Annäherung sein kann. Ein Rechtsanspruch besteht nicht!

-- Einsatz geändert am 07.02.2010 21:54:01


Antwort geschrieben am 08.02.2010 07:53:51
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung für die einkommensteuerliche Beurteilung wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich müssen Sie kein Gewerbe anmelden, Sie erzielen durch die Vermietung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 EStG, wenn Sie zusammen mit Ihrer Frau erwerben, liegt eine GbR vor. Sie versteuern die Mieteinnahmen und können dann die mit der Vermietung im Zusammenhang stehenden Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, dazu gehören u.a. Schuldzinsen, Abschreibungen und andere Werbungskosten wie z.B. anfallende Nebenkosten. Wenn Sie jedoch durch die Vermietungstätigkeit Verluste erzielen, müssen Sie dem Finanzamt eine Überschusserzielung nachweisen. Eine Überschusserzielungsabsicht wird dann bejaht, wenn sich für einen Prognosezeitraum von 30 Jahren ein Überschuss der geschätzten Einnahmen über die Ausgaben ergibt. Vermieten Sie die Ferienwohnung AUSSCHLIESSLICH an wechselnde Feriengäste und wird diese in Zeiten der Nichtvermietung für die Vermietung bereit gehalten, wird das Finanzamt ohne weitere Prüfung davon ausgehen, dass Sie einen Einnahmeüberschuss erwirtschaften, auch wenn über einen längeren Zeitraum Verluste aus Vermietung und Verpachtung entstehen.

Für den Wert der Wohnung in Höhe von 100.000€ zzgl. der Anschaffungsnebenkosten ( Teile der Notarkosten ) können Sie die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 vornehmen, dies sind 2%, im Anschaffungsjahr nur zeitanteilig. Die Einrichtung und die Garten-Außenanlage kann mit 10% linear abgeschrieben werden, im Anschaffungsjahr ebenfalls zeitanteilig.

Die Angelegenheit ist sehr komplex. Sie müssen sich eingehend steuerlich beraten lassen. Dies ist im Rahmen dieses Forums für 30 Euro nicht machbar.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater




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