Frage geschrieben am 21.09.2011 15:41:13

Betreff: Abgeltungssteuer, trotzdem Steuererklärung?


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin aktuell Azubi und werde nächstes Jahr wieder die Schule besuchen um das Abitur nachzuholen. Über die Jahre habe ich viel gesparrt und werde nun das erste mal über den Freibetrag landen, der sonst mit dem Freistellungsauftrag abgedeckt war, meine Frage nun, muss ich nun eine Steuererklärung abgeben oder ist meine Schuld mit der Abgeltungssteuer beglichen? Mir geht es hierbei erstmal nur darum ob ich eine machen muss, ob es gut wäre für mich ist erstmal nicht wichtig.(die Informationen wäre zwar nett, aber wichtig wäre für mich ob ich eine machen muss)
Sonst habe ich keinerlei Einkommen außer meinem Azubigehalt. Die Frage kam bei mir auf als ich immer etwas von positiven Nebeneinkünften gelesen habe.
Vielen Dank


Antwort geschrieben am 21.09.2011 16:52:03
Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ihren Angaben zufolge handelt es sich um Erträge aus Ihrem Sparguthaben, die nun über den Betrag 801 EUR übersteigt. In diesem Fall werden die Banken entsprechend die Abgeltungsteuer einbehalten. Wird die Besteuerung durch die Abgeltungssteuer abschließend erfolgt, brauchen Sie die Kapitalerträge nicht mehr gegenüber dem Finanzamt anzugeben. Solange sich die entsprechende gesetzliche Grundlage nicht ändert, gilt dies auch für Zukunft.

Nach aktueller Rechtsgrundlage besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung, wenn Ihre Gesamteinkünfte (ohne die der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitalerträge) mehr als 8004 EUR betragen, ich gehe hierfür davon aus, dass Sie noch nicht verheiratet sind. Liegt Ihr Azubijahresgehalt unter dem Betrag 8004 EUR, brauchen Sie keine Steuererklärung abzugeben.

Eine Steuererklärung ist jedoch empfehlenswert, da Sie im Rahmen der Jahresveranlagung die von Banken einbehaltenen Abgeltungsteuer erstattet bekommen werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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Email: steuer@zdbz.de
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