Frage geschrieben am 09.11.2009 16:16:05

Betreff: Abgrenzung selbstständige künstlerische Tätigkeiten und Gewerbe


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Als kreativer Mensch versuche ich seit einiger Zeit auf eigenen Beinen zu stehen. Bereits während meiner angestellten Berufstätigkeit, die letztes Jahr endete, gestaltete ich Webseiten und bot Webhosting an. Dazu habe ich vor Jahren bereits ein Gewerbe im Bereich „Internet-Dienstleistungen“ angemeldet.

Als Selbständiger arbeite ich in 3 verschiedenen (künstlerischen) Bereichen:
- Graphik & Design (Gestaltung von Websites, Flyern, Drucksachen)
- Redaktionelle Tätigkeiten (Print-Zeitschrift)
- Kleinkunst
Versichert bin ich über Künstler-Sozialversicherung.

Die gewerblichen Dienstleistungen (Einrichtung und Pflege von Sites, Vermietung von Webspeicherplatz) stellen nur noch einen sehr geringen Teil des Einkommens dar und sind meist Folgegeschäfte der Design-Arbeiten.

Nicht ganz klar ist mir, wie ich das steuerlich und von der Buchführung handhaben muss. Bei der Rechnungsstellung ist es mir wichtig, dass auf den Kleinkunst Rechnungen nichts von Design und bei den Design-Rechnungen nichts von der Kleinkunst steht. Daher habe ich mir zwei verschiedene Vordrucke mit unterschiedlichen Rechnungsnummer-Räumen erstellt. Fürs letzte Jahr habe ich auch zwei Einnahme/Überschuss-Rechnungen angefertigt für die Bereich Gaphik/Design/Redaktion und Kleinkunst.

Nur hatte ich die gewerblichen Tätigkeiten zusammen mit dem Design-Bereich berechnet und bin mir nicht sicher, ob das richtig ist. Müsste ich die gewerblichen Tätigkeiten noch stärker von den gestalterischen abgrenzen? Oder muss ich es ganz anders aufteilen?



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