Frage geschrieben am 23.09.2010 15:43:55Betreff: Abschreibung verteilt auf mehrere Jahre
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Im Jahr 2009 habe ich nach Auszu des Mieters ein an meine Wohnung angrenzendes Apartment durch Mauerdurchbruch zu meiner Wohnung dazu genommen und ordnugnsgemäß bei den Werbungskosten, die 2009 angefallen sind, meinen "Prozentanteil" von 19 auf 23 Prozent erhöht.
Aus den Jahren 2006 und 2007 habe ich noch Erhaltungsaufwendungen anteilsmäßig (Verteilung auf 5 Jahre an). Da diese Erhaltungsaufwendungen vor dem Jahr 2009 angefallen (und bezahlt) sind, will ich diese bei Steuererklärung mit dem alten Prozentanteil vor 2009, also mit 19 Prozent in Ansatz bringen.
She ich das richtig oder muss ich diese anteiligen Erhaltungsaufwendungen mit 23 Prozent in Ansatz bringen?
Antwort geschrieben am 23.09.2010 16:12:36
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Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter
Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Grundsätzlich sind bei Verkauf oder bei kompletter Eigennutzung die noch nicht verteilten Kosten sofort als Werbungskosten in diesem Jahr anzusetzen gem. §82b Abs.2 EStDV.
Insofern können Sie m.E. die anteiligen Kosten, die Sie nun durch die neue Aufteilung bzw. Eigennutzung nicht mehr ansetzen können (4%), sofort insgesamt als Werbungskosten ansetzen in 2009.
Mit freundlichen Grüßen
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