Frage geschrieben am 21.02.2010 07:49:54

Betreff: Absetzbarkeit von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung durch Oma


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Hallo,

unsere Tochter (zwei Jahre) wird durchschnittlich einmal die Woche von ihrer Oma betreut, während wir (beide erwerbstätig) bei der Arbeit sind. Wir fahren unsere Tochter am Abend vorher dorthin (60 km ein Weg) und holen sie, wenn wir gearbeitet haben, wieder ab. Können wir die Fahtkosten absetzen (als Kinderbetreuungskosten ?) und muss man diese irgendwie nachweisen können? Es ist unregelmäßig (an verschiedenen Wochentagen, je nach unserem Dienstplan) aber doch einmal die Woche.

Vielen Dank

A.Maier


Antwort geschrieben am 21.02.2010 10:33:42
Marlies Zerban
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung erkennen die Fahrten zur Betreuungsperson nicht als abzugsfähige Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben an, BFH vom 29.8.1986 an. Die Finanzverwaltung hat sich dieser Rechtsauffassung auch nach der erweiterten Abzugsfähigkeit für Kinderbetreuungskosten angeschlossen.

Auch in einem Finanzgerichtsverfahren (Ns. Finanzgericht 11 K 11673/03), bei dem die Eltern die Kosten aus außergewöhnliche Belastung geltend machen wollten, entschieden die Richter, dass Fahrtkosten zur Betreuungsperson keine Aufwendungen für eine Dienstleistung zur Betreuung eines Kindes sind.

Es besteht daher keine Aussicht auf Erfolg, diese Kosten geltend zu machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit zufriedenstellend beantworten, wenn auch das Ergebnis für Sie leider nicht günstig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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