Frage geschrieben am 10.09.2010 16:21:28

Betreff: Absetzbarkeit von Hypothekendarlehen bei zwei Darlehensnehmern


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Meine Partnerin (wir sind nicht verheiratet) besitzt ein vermietetes Einfamilienhaus. Für die Finanzierung des Hauses (und zur Auszahlung des Ehemanns) hat sie zwei Hypothekendarlehen aufgenommen:
Für das eine Darlehen dient das vermietete Haus als Sicherheit. Für das zweite Darlehen dient ein Haus von mir als Sicherheit (mit mir als Sicherungsgeber). Der Darlehensvertrag selbst läuft alleine auf meine Partnerin.

Dieses zweite Darlehen steht in absehbarer Zeit zur "Verlängerung" an. Wir haben ein sehr gutes Angebot einer Bank vorliegen. Diese besteht jedoch darauf, dass ich als zusätzlicher Darlehensnehmer in den Hypothekendarlehensvertrag eintrete und somit ebenfalls zum Darlehensnehmer werde.

Da meine Partnerin die Zinsen für die beiden Darlehen bei den Einnahmen aus Vermietung von der Steuer absetzt, bin ich mir unsicher, ob ihr aus einem gemeinsamen Darlehensvertrag Nachteile bei der Absetzbarkeit entstehen:

Wenn der Vertrag auf beide läuft, kann sie trotzdem die kompletten Zinsen bei sich absetzen?

Falls ja, sollte dann bei der jährlichen Steuerbescheinigung der Bank das Objekt, für das die Hypothek aufgenommen wurde, erwähnt sein?


Antwort geschrieben am 10.09.2010 16:44:14
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Weßling
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Interessent,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der regeln dieser Platt form gerne wie folgt beantworte:

1.) Darlehenszinsen im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können, abgesetzt werden, wenn die Darlehnsaufnahme im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung eines vermieteten Objektes steht und wenn derjenige der die Einnahmen erzielt, die Zinsaufwendungen persönlich trägt, wobei es hier, wie immer im Steuerrecht auf eine wirtschaftliche und nicht auf eine rechtliche Betrachtung ankommt.
2.) Ich weiß nicht aus welchem Grund der Ehemann Ihrer Partnerin ausgezahlt werden musste. Ich gehe davon aus, dass es zur „Anschaffung“ des Objektes notwendig war, welches vermutlich vorher auch anteilig dem Ehemann gehörte; denn nur dann können die Zinsen auf das Darlehn „Auszahlung des Ehemannes“ bei den Einkünften aus V+V abgesetzt werden.
3.) Da es auf eine „wirtschaftliche“ Betrachtung ankommt, ist die gemeinsame Darlehnsaufnahme dann unschädlich, wenn Sie untereinander vereinbaren, dass der Zins- und Tilgungsdienst ausschließlich von Ihrer Partnerin (aus den Mieten) geleistet wird. Hierzu empfehle ich die Aufstellung eines schriftlichen Vertrages, für den Sie in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten. Ebenfalls sollten Sie persönlich sich hier in jedem Fall rechtlich beraten lassen, da Sie ja dann für das Darlehn vollständig haften, ohne irgendwelche Ansprüche auf das Objekt!
4.) Auf der jährlichen Zinsbescheinigung der Bank braucht das Objekt nicht verzeichnet zu sein, da es – wie gesagt – auf den wirtschaftlichen Gehalt ankommt. Das Finanzamt wird sich bei erstmaligem Ansatz der Zinsen aus diesem neuen Darlehn davon überzeugen wollen, dass die Darlehenssumme tatsächlich für das Objekt bzw. zur Ablösung eines bisher das Objekt betreffenden Darlehens verwendet wurde und Ihre Partnerin die Aufwendungen hieraus trägt. Liegt dies vor, gibt es kein Problem.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling

Meine Homepage: www.wessling-steuer.de


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