Frage geschrieben am 08.12.2011 07:26:37Betreff: Absetzbarkeit von Kapitalkosten
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Antwort geschrieben am 08.12.2011 17:08:43
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Ralf Wittrock als RSS-Feed abonnieren!
MScBM Ralf Wittrock
Scharnhorststraße 14, 48151 Münster, Tel: 0251 20318118, Fax: 032 121277650
Steuerberatung
Bewertungen: 16
Scharnhorststraße 14, 48151 Münster, Tel: 0251 20318118, Fax: 032 121277650
Steuerberatung
Bewertungen: 16
ich verstehe Ihre Schilderung so, dass Sie zur Finanzierung der Mietwohnung ein neues Darlehen aufnehmen. Die bereits auf Ihrem Eigenheim zugunsten der Bank eingetragene Grundschuld soll zur Sicherung des neuen Darlehens dienen.
Für den Abzug der Finanzierungskosten (Zinsen) als Werbungskosten kommt es allein auf den Zusammenhang des Darlehens mit dem zu finanzierenden Objekt der Gewinnerzielung an (Mietwohnung). Eine entsprechende Zweckerklärung in dem Darlehensvertrag, wie von Ihnen vorgesehen, ist daher zweckmäßig.
Für die Absetzbarkeit der Zinsen ist es irrelevant, ob die finanzierte Wohnung selbst als Sicherheit dient oder ob eine "fremde" Grundschuld als Sicherheit dient. Es spricht also aus steuerlicher Sicht nichts dagegen, Kosten zu sparen, und eine alte Grundschuld zu verwenden. Das Finanzamt wird Ihnen deshalb keine Probleme machen.
Wenn noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Freundliche Grüße,
Ralf Wittrock, MScBM
Steuerberater
Tel.: +49 251 20318118
ralf.wittrock@rw-up.de
www.rw-up.de
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-steuerprofi.de:













