Frage geschrieben am 20.12.2007 15:24:00Betreff: Aktien Gewinnversteuerung
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
im Dezember 1997 hatte ich US-Aktien einer US-Gesellschaft erworben. Das Depot ist bei einer deutschen Niederlassung eines US-Brokers. Nun möchte ich einen Teil der Aktien mit Gewinn veräußern. Frage: Muß ich bei meiner Einkommensteuererklärung den Gewinn aufführen z.B. in der Anlage AUS oder brauche ich nichts erwähnen, da die Spekulationssperrfrist von 1 Jahr weit überschritten ist. Ich frage auch deshalb, weil durch die Meldepflicht meiner Bank eingehende/ausgehende Beträge über 10 Tsd. Euro dem Finanzamt gemeldet werden müssen.
Danke für Ihre Stellungnahme!
Antwort geschrieben am 20.12.2007 15:38:20
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Anlage AUS ist für die ergänzenden oder auch zusätzlichen Angaben bestimmt. Die zu Grunde gelegten STEUERPFLICHTIGEN Einkünfte selbst, müssen Sie in den übrigen Anlagen zur Einkommensteuererklärung aufführen, also in den Anlagen GSE, KAP,R,SO,V,L. In Ihrem Falle käme die Anlage SO (privates Veräusserungsgeschäft) in Frage. Da die Veräusserungsfrist von einem Jahr überschritten ist, liegen keine steuerpflichtigen Einkünfte vor. Sie müssen daher wegen der Aktienverkäufe weder die Anlage SO noch die Anlage AUS ausfüllen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater













