Frage geschrieben am 02.09.2008 17:42:00

Betreff: Altersvorsorge & Krankenvers. als Geschäftskosten ?


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Sind Aufwendungen für Altersvorsorge & Krankenversicherung bei Selbstständigen als Geschäftskosten einsetzbar und damit ja den Jahresüberschuß mindern, der dann als Brutto-Einkommen in die Steuer-Erklärung eingeht?
(zum Vergleich: bei Lohn-/Gehaltsempfängern enthält der Brutto-Lohn bekanntlich noch die Sozialaufwendungen!)
Hier ist die Selbstständigkeit eine Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister - würden die genannten Aufwendungen dort eventuell anders gehandhabt?


Antwort geschrieben am 02.09.2008 17:52:24
Marlies Zerban
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes:

Die von Ihnen genannten Aufwendungen sind keine Betriebsausgaben (Geschäftskosten, wie Sie sich ausdrücken). Sie stellen lediglich Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 EStG dar und wirken sich nicht in voller Höhe aus. Lediglich die Betriebshaftpflichtversicherung und andere Versicherungen, die allein den betrieblichen Bereich tangieren, stellen Betriebsausgaben dar.

Der Gewinn ist entsprechend auch der "Bruttolohn", von dem Sie die Vorsorgeaufwendungen - allerdings ohne den Arbeitgeberanteil - zahlen müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit hinreichend beantworten,

mit freundlichen Grüßen


M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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