Frage geschrieben am 02.09.2008 17:42:00Betreff: Altersvorsorge & Krankenvers. als Geschäftskosten ?
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
(zum Vergleich: bei Lohn-/Gehaltsempfängern enthält der Brutto-Lohn bekanntlich noch die Sozialaufwendungen!)
Hier ist die Selbstständigkeit eine Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister - würden die genannten Aufwendungen dort eventuell anders gehandhabt?
Antwort geschrieben am 02.09.2008 17:52:24
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes:
Die von Ihnen genannten Aufwendungen sind keine Betriebsausgaben (Geschäftskosten, wie Sie sich ausdrücken). Sie stellen lediglich Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 EStG dar und wirken sich nicht in voller Höhe aus. Lediglich die Betriebshaftpflichtversicherung und andere Versicherungen, die allein den betrieblichen Bereich tangieren, stellen Betriebsausgaben dar.
Der Gewinn ist entsprechend auch der "Bruttolohn", von dem Sie die Vorsorgeaufwendungen - allerdings ohne den Arbeitgeberanteil - zahlen müssen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit hinreichend beantworten,
mit freundlichen Grüßen
M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.09.2008 21:21:06
Sehr geehrte Frau Zerban,
danke, das war schnell und eindeutig. Ich hatte es mir so auch vorgestellt, aber als Nicht- Fachmann, sollte man sich nie zu sicher fühlen. – Meine Zusatzfrage erscheint im dritt-letzten Absatz, zuvor muss ich aber etwas noch erklären, ggfs. werde ich Sie dazu noch später anrufen:
Ich erwähnte bereits die Tätigkeit als BSM (es ist nicht meine). Der zuständige Regierungs-präsident gibt Darstellungen über die Einkünfte von BSM heraus, in denen er die Vorsorge-Aufwendungen tatsächlich als „Geschäfts- oder Betriebsausgaben“ dargestellt, vielleicht mit der Absicht das Einkommen von BSM nicht so gut/reichlich aussehen zu lassen. Ich werde versuchen, eine solche Darstellung beizufügen, anderenfalls schicke ich sie per Telefax. –
Als weitere Konsequenz mögen sich demzufolge BSMs ermutigt sehen, die besagten Vorsorgeaufwendungen mal als Betriebsausgaben zu verrechnen, insbesondere auch weil BSM faktisch nicht geprüft werden oder wie ich hörte, durchschnittlich nur alle 30 Jahre! –
Dann füge ich auch noch eine G- & V-Rechnung eines BSM bei, die bei mir reichlich Fragen aufwirft. Unter 3.a) erscheint dort der Brutto-Lohn des Gesellen. Mir ist definitiv bekannt, dass in 2002 nur 1 Geselle beschäftigt wurde. Das genaue Einkommen desselben in 2002 kenne ich nicht, sehr wohl aber das aus 2007 mit € 35.048.28 brutto. Hinzukommt noch der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben mit € 6.706,92, die aber unter 3.b) erfasst sind.
Die Brutto-Einkommen des Gesellen in 2002 (€ 31.856,78) und 2007 (€ 35.048,28) beinhalten bereits die Sozialabgaben des Arbeitnehmers, somit beinhaltet 3.b) die Sozialauf-wendungen des BSM für sich selbst. Wird damit der zu versteuernde Jahresüberschuss nicht unzulässig reduziert/gekürzt?
Und dann kann noch nachgewiesen werden, dass die genannten Abgaben de facto vom privaten gemeinsamen Konto überwiesen wurden und gar nicht vom Geschäftskonto.
Der Jahresüberschuss von € 36.111,30 wurde korrekt in die Steuer-Erklärung übernommen und darin wurden die Sozialaufwendungen auch geltend gemacht.
Sehr geehrte Frau Zerban,
danke, das war schnell und eindeutig. Ich hatte es mir so auch vorgestellt, aber als Nicht- Fachmann, sollte man sich nie zu sicher fühlen. – Meine Zusatzfrage erscheint im dritt-letzten Absatz, zuvor muss ich aber etwas noch erklären, ggfs. werde ich Sie dazu noch später anrufen:
Ich erwähnte bereits die Tätigkeit als BSM (es ist nicht meine). Der zuständige Regierungs-präsident gibt Darstellungen über die Einkünfte von BSM heraus, in denen er die Vorsorge-Aufwendungen tatsächlich als „Geschäfts- oder Betriebsausgaben“ dargestellt, vielleicht mit der Absicht das Einkommen von BSM nicht so gut/reichlich aussehen zu lassen. Ich werde versuchen, eine solche Darstellung beizufügen, anderenfalls schicke ich sie per Telefax. –
Als weitere Konsequenz mögen sich demzufolge BSMs ermutigt sehen, die besagten Vorsorgeaufwendungen mal als Betriebsausgaben zu verrechnen, insbesondere auch weil BSM faktisch nicht geprüft werden oder wie ich hörte, durchschnittlich nur alle 30 Jahre! –
Dann füge ich auch noch eine G- & V-Rechnung eines BSM bei, die bei mir reichlich Fragen aufwirft. Unter 3.a) erscheint dort der Brutto-Lohn des Gesellen. Mir ist definitiv bekannt, dass in 2002 nur 1 Geselle beschäftigt wurde. Das genaue Einkommen desselben in 2002 kenne ich nicht, sehr wohl aber das aus 2007 mit € 35.048.28 brutto. Hinzukommt noch der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben mit € 6.706,92, die aber unter 3.b) erfasst sind.
Die Brutto-Einkommen des Gesellen in 2002 (€ 31.856,78) und 2007 (€ 35.048,28) beinhalten bereits die Sozialabgaben des Arbeitnehmers, somit beinhaltet 3.b) die Sozialauf-wendungen des BSM für sich selbst. Wird damit der zu versteuernde Jahresüberschuss nicht unzulässig reduziert/gekürzt?
Und dann kann noch nachgewiesen werden, dass die genannten Abgaben de facto vom privaten gemeinsamen Konto überwiesen wurden und gar nicht vom Geschäftskonto.
Der Jahresüberschuss von € 36.111,30 wurde korrekt in die Steuer-Erklärung übernommen und darin wurden die Sozialaufwendungen auch geltend gemacht.
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 08.09.2008 12:36:00
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage dann nach Vorlage Ihrer Unterlagen an mich direkt.
Mit freundlichen Grüßen
M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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ich beantworte Ihre Frage dann nach Vorlage Ihrer Unterlagen an mich direkt.
Mit freundlichen Grüßen
M. Zerban
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