Frage geschrieben am 10.03.2007 10:24:00Betreff: Altschulden aus einer ehem. Firma und deren Kostenanrechnung
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
ich habe eine GmbH mir durch Nichtzahlung von Schuldnern plattmachen lassen müssen.
Ich hatte dann eine Ich Ag wieder gegründet.
Nun habe ich aber noch Schulden zu ehemaligen AN zu denen ich mich pers. in der Pflicht zu stehen sehe.
Durch diese Plattmacherei mußte ich eine Regelinsolvenz und daraus folgend die Privatinsolvenz machen.
Ich bin geschieden und habe 2 kinder aus der Ehe zu versorgen.
Ich habe zw. 1400-1800,- im Monat wechselnd als Einkommen.
Dieses Einkommen setzt sich aus fast festen 1500,- mtl und dem Abbau von Altschulden in Raten zusammen. Wenn genug eingefhren wird, kann ich zahlen. Wenn nicht zahle ich in kleinen Raten.
Das ganze wird von einem Insolvenzanwalt betreut.
Ich möchte aber wissen, was an Kosten (Altkosten steuerlich) ansetzbar ist.
ich stottere alte AN Lohnkosten einvernehmlich ab.
ich zahle meiner Mutter, die für mich seinerzeit gebürgt hatte, die Schulden auch in Raten zu den Gläubigern ab.
Alles ist mit den Gerichtsvollz und den gläubigern abgesprochen und schein auh zu klappen.
Nur steuerlich kann mir keiner eine richtige Auskunfzt geben.
Sind das Betriebsausgaben?
SIn diese daraus wenn möglich auch mit einer Vorsteuer (z.B. ALtschulden Vodaphone) zu berechnen oder ist ein Schuldverhältnis meiner Mutter(ehem. Vertragsinhaberin), ich als Nutzer in der ehemaligen Firma, keine Ust entahleten oder weil es über den Gerichtsvollzieher geht? Altschulden aus der GmbH tätigkeit, für die aber meine Mutter haftete.
Sind die raten-Nachzahlungen an die ehem. AN mit Lohnsteuer zu melden?
Nachzahlungen an die Sozialkassen, sind das Betriebsausgaben?
Wie gesagt es betrifft nicht die ehemalieg GmbH, sondern danach entstandene Geschäft.











