Frage geschrieben am 31.08.2009 22:11:21

Betreff: Angesteller und nebenbei selbständig, §15 EStg?


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte/r Steuerprofi,

ich habe mittels Software meine Erklärung der Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag für 2008 eingereicht.

Hierbei hatte ich zum größten Teil Einkünfte aus dem nicht selbständigen Arbeitsverhältnis und zu einem kleinen Teil (Gewinn < 1.000 EUR) Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit. Ich erstelle in meiner Freizeit Grafiken, Briefbögen und Webseiten und rechne dies gemäß §19 UStG ohne USt. ab.

Die Software ergab nach einfacher Gewinnermittlung und Übersendung aller Belege eine Rückerstattung von ca. 290 EUR. Das Finanzamt erkannte nur einen Anspruch von 14,72 EUR, was mich nun verwunderte.

Begründet wurde dies damit, dass meine Nebentätigkeit keine Einkünfte selbständiger Arbeit ist, sondern ein Gewerbebetrieb gemäß §19 EStG. Dies kann ich so nicht wirklich nachvollziehen.

Können Sie mir an Hand der wenigen Angaben weiterhelfen?

Vielen Dank und freundliche Grüße.



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