Frage geschrieben am 14.08.2009 18:01:05Betreff: Anlage V zur Einkommenssteuererklärung Behandlung Mietkauf
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
es geht um die Behandlung eines Miekaufes in der Anlage V für das Jahr 2008 und zukünftig 2009.
Sachverhalt:
Objekt mit Wohnung/Geschäftsraum+Halle wurde im November 2008 für ges.2.200,00 Euro (ohne Nebenkosten) vermietet.
Im Vertrag wurde vereinbart, dass wenn die Mieter 14 Monate Miete bezahlt haben und das Objekt kaufen wollen, sich der Kaufpreis von ursprünglichen 350.000,00 Euro auf 320.000,00 reduziert.
Das würde bedeuten das 1.428,57 Euro, falls der Kauf stattfindet bereits monatliche Tilgung ab Nov 2008 wären.
Da aber dies noch nicht sicher ist, ob das Objekt gekauft wird, wäre die Frage dazu, ob in der Erklärung 2008 die gesamte Höhe des Mietzinses sprich 2.200,00 Euro angesetzt werden muss oder doch nur die Differenz von Tilgung und Mietzins, das dann lediglich 771,43 Euro wäre.
Was wäre der Fall, falls die 2.200,00 Euro angesetzt werden und doch das Objekt gekauft wird. Wie sieht die Berichtigung aus?
Genauso wenn nur 771,53 Euro angesetzt werden und das Objekt nicht gekauft wird. Hat man noch eine Möglichkeit die Anlage V nachträglich zu ändern?
Muss das Finanzamt über den Mietkauf Bescheid wissen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
mfg











