>Anlage Vorsorgeaufwand
Hallo,
habe mir das Formular gerade mal angesehen und hoffe, diese Antwort kommt nicht zu spät.
In Zeile 12 gehören Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu gesetzlichen Versicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung, in Zeile 21 steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung lt. Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung.
In den Zeilen 24 und 25 der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Mannes stehen doch sicher unterschiedliche Zahlen, oder?
Gruß
Themis
PS Vielleicht helfen auch die Anleitungen zur Einkommensteuererklärung 2009 unter www.finanzamt.de, Einkommensteuererklärungsvordrucke, Einkommensteuer,...
von Themis am 20.07.2010 23:42
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