Frage geschrieben am 16.04.2009 10:17:05

Betreff: Anzahlung beim Leasing als Freiberufler


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

Ich bin als Freiberufler (keine Gewerbeanmeldung) seit einigen Jahren tätig und möchte mir nun einen Firmenwagen zulegen. Als Wahl der Finanzierung kommt für mich nach meinen derzeitigen Kenntnisstand Leasing in Frage, um die Ausgaben zu Leasingraten und Anzahlung als Betriebsausgaben geltend machen zu können. Meine Frage ist nun, was steuerlich mehr Sinn macht: Die Anzahlung beliebig hoch zu gestalten und so moderate Monatsraten zu haben oder das Auto mit gar keiner Anzahlung und recht hohen Monatsraten zu leasen? Kann man die Anzahlung komplett steuerlich geltend machen?
Um folgende Beträge und Zahlen geht es:

Anschaffungspreis ~40.000
Laufzeit: 36 Monate

Das mir momentan vorliegende Angebot sieht eine Anzahlung von 10.000 EUR vor und Monatsraten von etwa 220 EUR.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.


Antwort geschrieben am 16.04.2009 10:59:37
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Als sogenannter Freiberufler erzielen Sie Einkünfte im Sinne des § 18 Abs.1 Ziff.1 EStG. Diese fallen unter die Einkunftsart „SELBSTÄNDIGE ARBEIT“. Derartige Einkünfte unterliegen daher auch nicht der Gewerbesteuer, da keine Einkünfte nach § 15 EStG vorliegen.

Freiberufler ermitteln den Gewinn in der Regel und zwar unabhängig von der Höhe des Umsatzes und Gewinns nach § 4 Absatz 3 EStG. Dies geschieht im Rahmen einer Einnahme-Überschussrechnung durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Ich gehe daher davon aus, dass Sie Ihren Gewinn nach § 4 Absatz 3 EStG ermitteln.

Nach § 11 Absatz 2 Satz 1 EStG sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für Sie bedeutet das, dass Sie die Leasing-Sonderzahlung in Höhe von 10.000€ im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgaben und damit Gewinn mindernd geltend machen können, die monatlichen Raten in Höhe von 220€ sind ebenfalls steuerlich Betriebsausgaben.

Vorgenannte Ausgaben stellen aber nur dann in voller Höhe Betriebsausgaben dar, wenn das Fahrzeug für Ihre berufliche Tätigkeit Betriebsvermögen darstellt. Betriebsvermögen ist immer dann gegeben, wenn Sie das Fahrzeug zu mehr als 50% für berufliche Zwecke nutzen.

Allerdings müssen Sie in aller Regel auch bei Fahrzeugen, die zu einem Betriebsvermögen gehören, die private Fahrzeugnutzung Gewinn erhöhend berücksichtigen. Dies geschieht entweder durch die 1%-Listenpreisregelung oder durch die Führung eines Fahrtenbuches. Bei der 1%-Listenpreisregelung werden 1% des Neupreises des Fahrzeuges Gewinn monatlich erhöhend berücksichtigt, bei der Führung eines Fahrtenbuches wird der dann ermittelte Privatanteil erhöhend angesetzt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater


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