Frage geschrieben am 14.09.2009 14:10:30Betreff: Arbeit CH / Hauptwohnsitz CH / Zweitwohnsitz D - Einkommenssteuer
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Ich hätte eine Frage zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland bezügl. Konstellation Hauptwohnsitz Schweiz / Nebenwohnsitz Deutschland.
Ich bin Deutscher und bisher seit 10 Jahren ausschließlich in Deutschland wohnhaft und beschäftigt gewesen. Nun werde ich ab 01.10.2009 eine unselbstständige Angestellten-Tätigkeit (nicht-leitend) bei einem Unternehmen in der Schweiz aufnehmen und aus diesem Grund in die Schweiz umziehen und dort wohnhaft sein. Da aber meine Freundin vorerst weiterhin in Deutschland bleibt (in Ausbildung) möchten wir dennoch vorerst gern eine gemeinsame Wohnung in Deutschland behalten. Dies wäre dann für mich eine Art Zweitwohnsitz. Dort würde ich mich wahrscheinlich jedes oder zumindest jedes zweite Wochenende aufhalten, während ich den Rest (also sämtliche Arbeitstage und einige Wochenenden) in der Schweiz bleiben werde.
Aufgrund Artikel 15 (1) des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz gehe ich davon aus, daß mein gesamtes Gehalt der Schweizer Quellensteuer unterliegt und damit ausschließlich dort versteuert wird.
Ich werde auch keinerlei Einkommen jedweder Art aus Deutschland mehr beziehen.
Meine Frage zielt nun daraufhin ab, ob ich bei dieser Konstellation mit einer zusätzlichen Besteuerung meines Schweizer Einkommens durch den deutschen Staat rechnen muß, weil ich dort noch einen zusätzlichen Wohnsitz unterhalte. Darüberhinaus hätte ich gern noch gewußt, was ich steuerrechtlich bei dieser Konstellation beachten muß.
Vielen Dank schonmal im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Swen Auerswald
Antwort geschrieben am 14.09.2009 15:03:38
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte.
Grundsätzlich sind Sie in Deutschland mit Ihrem sogenannten Welteinkommen dann unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn Sie EINEN Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben ( §1 Abs.1 EStG ). Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung haben Sie eine gemeinsame Wohnung zusammen mit Ihrer Freundin in Deutschland, die Sie regelmässig aufsuchen werden. Daher würden Sie in Deutschland eine Wohnung im Sinne des § 8 AO innehaben, was zu einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland wird.
Sie verweisen richtiger Weise auf Artikel 15 (1) DBA Schweiz, der wie folgt lautet:
"1Vorbehaltlich der Artikel 15a bis 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, daß die Arbeit in dem anderen Vertragstaat ausgeübt wird. 2Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen in dem anderen Staat besteuert werden."
Ich gehe davon aus, dass die Artikel 15a-19 DBA Schweiz bei Ihnen nicht greifen.
Im Ergebnis sind Ihre schweizer Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit in Deutschland steuerfrei. Es käme lediglich der Progressionsvorbehalt auf deutsche Einkünfte in Frage. Dieser würde bei Ihnen jedoch nicht greifen, da Sie nach eigener Aussage keinerlei Einkünfte in Deutschland haben werden.
Im Ergebnis lässt ich festhalten, dass auf Grund vorstehender Ausführungen und vorbehaltlicheiner detaillierten Überprüfung des Sachverhaltes, eine ausschliessliche Besteuerung in der Schweiz stattfindet.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlchen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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