Frage geschrieben am 04.10.2010 09:38:21Betreff: Arbeitszimmer, Immobilie unentgeltlich erworben, Einlage ins Betriebsvermögen
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 70,00
Status: Beantwortet
Gewerbetreibender (bilanziert) erbt im Rahmen der Realteilung unentgeltlich eine Immobilie (Einfamilienhaus) mit einem Verkehrswert von € 250.000,00. Bislang wurde das Unternehmen in gemieteten Räumlichkeiten betrieben. Nach dem Erbfall wurden die gemieteten Räume gekündigt. Die unternehmerische Tätigkeit wird nun im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt. Der Anteil der betrieblich genutzten Räumlichkeiten an der Gesamtwohnfläche beträgt 30%.
Frage: Ist es korrekt, dass der betrieblich genutzte Anteil der Immobilie zum notwendigen Betriebsvermögen wird und entsprechend mit dem anteiligen Teilwert (30% von € 250.000,00) € 75.000,00 in das Betriebsvermögen einzulegen ist?
Frage: Sofern der ehemalige Eigentümer der Immobilie noch keine Abschreibungen in Anspruch genommen hat, ist die Bemessungsgrundlage nunmehr der anteilige Teilwert i.H.v. € 75.000,00?
Frage: Mit der Immobilie wurden auch noch Verbindlichkeiten übernommen (Finanzierung früherer Baumaßnahmen). Sind die Schuldzinsen anteilig als Betriebsausgaben abzugsfähig?











