Frage geschrieben am 13.05.2011 10:48:52

Betreff: Arbeitszimmer für Hausverwaltung u. Verlustvortrag möglich ?


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 35,00
Status: archiviert
ich habe 2008 ein Mehrfamilienhaus in NRW gekauft und saniert und vermietet dazu habe folgende Fragen:
-kann man für die Hausverwaltung ein Arbeitszimmer absetzten ? meine Sachbearbeiterin des Fiamt sagt nicht möglich.
die Räumlichkeiten sind gegeben.
-für die Steuererklärung 2010 habe ich insges. mehr absetzbare Kosten als gezahlte Steuern, wobei die Hausanschaffung und Herstellungskosten noch nicht eingerechnet, da ich noch auf eine Bescheinigung des zuständigen Bauamtes warte zur Sonderabschreibung auf 10 Jahre zu 9%. Daher sind seit 2008 alle Steuererklärung nur unter Vorbehalt.
Meine Frage ist, kann ich bestimmte Kosten in andere Steuerjahre verschieben, eine Art Verlustvortrag ? wenn ja welche konkret.
Das Fiamt sagte mir dies ginge nicht.


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