Frage geschrieben am 16.03.2010 10:43:06Betreff: Auflösung des Investitionsabzugsbetrages
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
hier nun meine Fragen zur Auflösung des Investitionsabzugsbetrages:
-Bilanziell in 2007 gebildet
-Inanspruchnahme in WJ 2008
-Überhöhter Betrag in Bilanz 2009
1) Der Differenzbetrag wird m.E. der Einkommensteuer des Ursprungssjahr, hier 2007, hinzugerechnet! Wie, bzw. wo trage ich dies in der Steuererklärung für 2009 ein?
2) Muss ich das schon für die Steuererklärung 2009 machen?
3) Wie bekomme ich ich den Sonderposten mit Rücklagenteil aus meiner Bilanz? Wie ist zu buchen?
Antwort geschrieben am 16.03.2010 11:18:07
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie sprechen hier die Nachfolgeregelung zur alten Ansparabschreibung an. Die Investitionsabzugsbetrag wird erstmals angewandt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 17.8.2007 enden (§ 52 Abs. 23 Satz 1 EStG). Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, dann ist diese Nachfolgeregelung erstmals für das gesamte Jahr 2007 anzuwenden.
Der Investitionsabzugsbetrag wird ausserhalb der Bilanz berücksichtigt, d.h. Sie hätten die Verbuchung über den Sonderposten mit Rücklageanteil gar nicht durchführen dürfen.
Wenn Sie nun die Investition in 2008 getätigt haben, müssen Sie den Differenzbetrag in 2007 berücksichtigen.
Beispiel: Anschaffungkosten in 2008 15.000 Euro, gebildeter Investitionsabzugsbetrag 8.000 Euro (40% aus geplanten Anschaffungskosten 20.000) in 2007. Als Investitionsabzugsbetrag hätten lediglich 40% von 15.000 Euro, also 6.000 Euro gebildet werden dürfen. Daher ist die Differenz in Höhe von 2.000 Euro gewinnerhöhend ausserhalb der Bilanz 2007 zu korrigieren, sodass der Einkommensteuerbescheid 2007 zu korrigieren ist. Für 2009 ist überhaupt nichts zu berücksichtigen, d.h. Sie müssen dort auch nichts eintragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.03.2010 11:55:32
Vielen Dank für die Antwort! Allerdings fehlt mir noch die Antwort auf Frage 3) Wie ich den Sonderposten nun aus meiner Bilanz bekomme? Er steht halt nun auf meiner Passivseite der Bilanz, da ich dies nun mal bilanziell ausgewiesen habe. Daher benötige ich nun dringend Korrekturvorschläge.
Und zu 1) Wie wird der Einkommensteuerbescheid 2007 korrigiert? Was muss ich tun?
Vielen Dank für die Antwort! Allerdings fehlt mir noch die Antwort auf Frage 3) Wie ich den Sonderposten nun aus meiner Bilanz bekomme? Er steht halt nun auf meiner Passivseite der Bilanz, da ich dies nun mal bilanziell ausgewiesen habe. Daher benötige ich nun dringend Korrekturvorschläge.
Und zu 1) Wie wird der Einkommensteuerbescheid 2007 korrigiert? Was muss ich tun?
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 16.03.2010 13:09:54
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie müssten eine Bilanzberichtigung für 2007 vornehmen. Aus Vereinfachungsgründen buchen Sie jedoch in 2008 Sonderposten Rücklageanteil im Soll an Kapital im Haben.
Sie müssen in Höhe des Betrages, der in 2007 zu einer rückwirkenden Erhöhung des Gewnns führt, einen Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheids stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie müssten eine Bilanzberichtigung für 2007 vornehmen. Aus Vereinfachungsgründen buchen Sie jedoch in 2008 Sonderposten Rücklageanteil im Soll an Kapital im Haben.
Sie müssen in Höhe des Betrages, der in 2007 zu einer rückwirkenden Erhöhung des Gewnns führt, einen Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheids stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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