Frage geschrieben am 16.03.2010 10:43:06

Betreff: Auflösung des Investitionsabzugsbetrages


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

hier nun meine Fragen zur Auflösung des Investitionsabzugsbetrages:

-Bilanziell in 2007 gebildet
-Inanspruchnahme in WJ 2008
-Überhöhter Betrag in Bilanz 2009

1) Der Differenzbetrag wird m.E. der Einkommensteuer des Ursprungssjahr, hier 2007, hinzugerechnet! Wie, bzw. wo trage ich dies in der Steuererklärung für 2009 ein?

2) Muss ich das schon für die Steuererklärung 2009 machen?

3) Wie bekomme ich ich den Sonderposten mit Rücklagenteil aus meiner Bilanz? Wie ist zu buchen?


Antwort geschrieben am 16.03.2010 11:18:07
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie sprechen hier die Nachfolgeregelung zur alten Ansparabschreibung an. Die Investitionsabzugsbetrag wird erstmals angewandt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 17.8.2007 enden (§ 52 Abs. 23 Satz 1 EStG). Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, dann ist diese Nachfolgeregelung erstmals für das gesamte Jahr 2007 anzuwenden.

Der Investitionsabzugsbetrag wird ausserhalb der Bilanz berücksichtigt, d.h. Sie hätten die Verbuchung über den Sonderposten mit Rücklageanteil gar nicht durchführen dürfen.

Wenn Sie nun die Investition in 2008 getätigt haben, müssen Sie den Differenzbetrag in 2007 berücksichtigen.

Beispiel: Anschaffungkosten in 2008 15.000 Euro, gebildeter Investitionsabzugsbetrag 8.000 Euro (40% aus geplanten Anschaffungskosten 20.000) in 2007. Als Investitionsabzugsbetrag hätten lediglich 40% von 15.000 Euro, also 6.000 Euro gebildet werden dürfen. Daher ist die Differenz in Höhe von 2.000 Euro gewinnerhöhend ausserhalb der Bilanz 2007 zu korrigieren, sodass der Einkommensteuerbescheid 2007 zu korrigieren ist. Für 2009 ist überhaupt nichts zu berücksichtigen, d.h. Sie müssen dort auch nichts eintragen.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater

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