Frage geschrieben am 25.10.2009 14:33:41Betreff: Auflösung eines Einzelunternehmens
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 50,00
Status: Geschlossen
ich (kfm. Angestellte) habe mich im Jahr 2006 mit einem eigenen Onlineshop in der Bekleidungsbranche selbständig gemacht (Kleinunternehmerregelung). Ursprünglich sollte diese Selbständigkeit neben meiner angestellten Tätigkeit ausgeübt werden. Da die aufwändige Programmierung des Shops erst Ende 2006 fertig gestellt wurde, wurde der Shop auch erst im Dezember Online gestellt (zu spät für das "Weihnachtsgeschäft"). Darüber hinaus habe ich, um keine markenrechtlichen Schwierigkeiten zu bekommen, meine Marke schützen lassen.
Inzwischen hat sich bei mir privat einiges verändert. Im November 2007 ist mein Sohn geboren. Um in der Nähe meiner Familie zu sein habe ich ebenfalls in 2007 den Job aufgegeben und bin zurück in meinen Heimatort gezogen. Als Alleinerziehende habe ich dann keine zusätzliche Zeit und Kraft mehr gehabt, den Onlineshop weiterhin im Internet zu etablieren. Aufgrund der Verluste habe ich mich 2008 dazu entschlossen, den Shop aufzugeben. Was sich für mich allerdings nicht allzu leicht darstellt.
Erst jetzt sind die Kündigungsfristen sämtlicher Verträge abgelaufen. Übrig bleibt jedoch das Anlagevermögen: Kosten für die Programmierung des Onlineshops (Kosten im 4-stelligen Bereich), die Marke (Wert im vierstelligen Bereich) sowie die verbleibenden Artikel (Wert im 5-stelligen Bereich). Vom Verkauf von Marken und Onlineshops habe ich leider keine Ahnung. Da der Onlineshop aber auch nicht wirklich erfolgreich war, denke ich nicht, dass ein Verkauf wirklich rentabel wäre.
Die Artikel wollte ich auf einer einfachen Homepage präsentieren und zum Verkauf in einem Paket anbieten. Wie ist das steuerrechtlich zu bewerten? Sollte ich im nächsten Jahr einen Käufer finden, wäre es dann möglich, den Gewinn gegen die Abschreibungen (Onlineshop, Marke) sowie meinen Restkredit (Laufzeit mit relativ geringer Rate bis 2014) "dagegen zu setzen"? Wäre es steuerrechtlich gesehen sinnvoll, die Ware in mehreren kleineren Paketen zu verkaufen? Was passiert, wenn ich die Ware weit unter Wert (EK) verkaufen würde?
Welche Probleme kommen auf mich zu, wenn ich keinen Käufer finden sollte? Wann ist Bekleidung steuerrechtlich gesehen wertlos?
Nach wievielen Jahren sind geringwertige Wirtschaftsgüter und Büroeinrichtung abgeschrieben? Wie hoch (Prozent) sind die Abschreibungssätze 2008 und 2009? Die gleiche Frage habe ich auch für den Onlineshop und die Marke. In der letzten Steuererklärung (Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG) wurden die Kosten für den Online-Shop unter dem Konto 0030 Lizenzen an gewerbrechtlichen Schutzrechten verbucht.
Die Laufzeit der Marke (Konto0031) läuft erst im April 2017 aus.
Was passiert mit dem Anlagevermögen, wenn ich für die Ware im nächsten Jahr einen Käufer finden sollte? Kann ich das Gewerbe gleich oder erst 2017 abmelden?
Des Weiteren würde mich interessieren, welche Unterlagen (insbesondere Kontoauszüge, Buchungen, etc.) bei einer Steuererklärung zwingend erforderlich sind. Aus Kostengründen wollte ich mein Geschäftskonto auflösen. Es fallen künftig voraussichtlich Kosten für mein Handy und meinen Kredit an - evtl. auch noch weitere Hostingkosten. Ich halte es deshalb für sinnvoll, diese Kosten von meinem privaten Girokonto abbuchen zu lassen.
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