Auflösung AfA

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Auflösung AfA

Ich habe meinen Pkw in der AfA. 6 Jahre sind abgeschrieben, er steht nun mit einem Erinnerungswert von 1,00 € noch drin. Ich möchte nun den Pkw, da er einen Motorschaden hat und sich die Reparaur nicht mehr lohnt, von der AfA entnehmen. Kann ich dies so einfach machen indem ich ihnmit dem 1,00 € abschreibe oder muss ich anders vorgehen.
Wer klann mir einen Tip geben.


von hans03 am 18.08.2010 06:52
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Auflösung AfA
Das hängt ganz davon ab, was mit dem PKW weiter geschieht. Solange er nicht verwertet (verkauft oder verschrottet) wird, gehört er nach wie vor zum Betriebsvermögen. Ein etwaiger Verwertungserlös ist als betriebliche Einnahme anzusetzen; dann kann der Erinnerungswert von 1,-- € abgeschrieben werden.


von guest-12315.09.2010 11:38:23 am 18.08.2010 14:56
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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