Frage geschrieben am 15.07.2008 21:09:00Betreff: Auflösung der Ansparabschreibung
Rechtsgebiet: Abschreibungen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
ich bin seit 1992 selbständiger Handelsvertreter.
Im Jahr 2006 habe ich eine Ansparabschreibung zum Kauf eines PKW´s in Höhe von 21000,-€ gebildet.
Frage: Kann ich diese Ansparabschreibung durch die Anschaffung eines neuen (eventuell Tageszulassung !?) finanzierten PKW´S auflösen? Leasing geht nicht, das steht in allen Ratgebern.
Bei einer Fianzierung werde ich ja Eigentümer. Akzeptiert das Finanzamt die Finanzierung, auch eine evenuelle Vollfinanzierung.
Falls die Auflösung durch Anschaffung des PKW´s akzeptiert werden sollte: welcher Wert wird dann im Steuerjahr 2008 angesetzt?
Falls ich die Ansparabschreibung nicht durch den Kauf eines finanzierten PKW auflösen kann, löse ich die Ansparabschreibung gewinnerhöhend auf, da meine Umsätze in 2008 deutlich geringer sind als 2007.
Antwort geschrieben am 16.07.2008 08:04:25
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Finanzierung des PKW´s steht der Bildung einer Ansparrücklage, die Sie mit 21.000 Euro gebildet haben nicht entgegen, denn es steht Ihnen frei, ob Sie die Anschaffung durch Eigen-oder Fremdmittel tätigen. Entscheidend ist, dass es sich um Anschaffungskosten für einen neuen PKW handelt. Wird dieser PKW nun in 2008 angeschafft, ist die Ansparrücklage mit 21.000 Euro gewinnerhöhend in 2008 aufzulösen, denn Sie können in 2008 Abschreibungen einschl. Sonderabschreibungen gewinnmindernd geltend machen. Kommt die Investition in 2008 nicht zu Stande, dann ist die Rücklagenauflösung mit 21.000 Euro ZUZÜGLICH 6% Zinsen für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat,zu erhöhen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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