Frage geschrieben am 30.09.2011 16:34:55Betreff: Aufschiebend bedingtes Nießbrauchsrecht:
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 30,00
Status: archiviert
Mein Lebenspartner will mir ein Nießbrauchsrecht einräumen.
Er ist 68 Jahre alt, ich bin 61 Jahre alt. Wir sind beide Rentner.
Ich möchte vermeiden Steuern dafür zu bezahlen.
Dieses (Wohn)-Recht kaufe ich ihm für 100.000 Euro ab, des weiteren habe ich für ca. 40.000 Euro eine Küche einbauen lassen.
Die Wohnung ist für 550.000 Euro 2011 erworben worden.
Der Mietspiegel für diesen Stadtteil liegt bei 8-10 Euro/m2
Gilt die Tabelle der Wertberechnung des Nießbrauchs erst ab Eintritt des Falles?
Hat die Versorgung des Eigentümers und Führung des gemeinsamen Haushaltes auch einen Wert?
Können diese Vereinbarungen eine Steuerpflicht auslösen, wie wird dies vermieden?
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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