Frage geschrieben am 08.02.2010 21:41:20

Betreff: Aufwand für Kinderbetreuung - Zahlung für Vorjahr in 2009


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Hallo,

ich weiß, dass die Kinderbetreuungskosten nur zu zwei Drittel und nur bis € 4000 ansetzbar sind. Uns ist folgendes passiert: die Stadt hatte im Vorjahr versäumt, den Betrag für Kinderbetreuung abzubuchen (Computerfehler/ allg. Programmumstellung o.ä.) und hat erst im folgenden Jahr (2009) abgebucht. Hierdurch konnten wir für das Jahr 2008 diese Beträge nicht geltend machen, da der Nachweis der Zahlung erforderlich war. Durch die Nachzahlung haben wir jetzt einen so hohen Betrag an Kindergartenbeiträgen in 2009 geleistet, dass wir weit über die Grenze hinaus sind (über 6000). Gibt es eine Möglichkeit, diese Aufwendungen noch in das Vorjahr zu schieben (die Leistung wurde ja im Jahr 2008 in Anspruch genommen).

Danke für eine Antwort.



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