Frage geschrieben am 20.03.2010 11:18:09Betreff: Ausbildungskosten 2
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
PLZ Gebiet Eingrenzung: 55000
ich lebte von 2003-2006 in meinem Studienort als Hauptwohnung, ledig und ohne PKW. welche posten kann ich anführen, abgesehen von Studiengebühren, Arbeitsmittel und Fachbüchern?
während des Studiums war ich für studienzwecke 2 x 4wochen im Ausland (bei gleichzeitigem wohnsitz in d) und 1x 4monate (ohne wohnsitz in d). welche kosten kann ich anführen?
Antwort geschrieben am 21.03.2010 09:00:13
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
1. Bei den Kosten am Studienort können noch die Fahrtkosten, die im Rahmen der Ausbildung angefallen sind, geltend gemacht werden (zur Universität, zu den Krankenhäusern oder Arbeitsgemeinschaften).
2. Sie können alle Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Auslandsaufenthalten stehen, geltend machen. Die Reisekosten zu auswärtigen Ausbildungsstationen können im Rahmen der Möglichkeiten geltend gemacht werden, die für Dienstreisen gelten. Somit die Fahrtkosten, die Unterbringungskosten am Dienstort und für bis zu drei Monaten Verpflegungsmehraufwendungen, Kosten für das Visum, falls erforderlich. Sollten andere Kosten für die Vorbereitung angefallen sein, wie Sprachkurs, können Sie auch diese Aufwendungen geltend machen.
Die Höhe des Tagessatzes für Verpflegungsmehraufwendungen variiert von Land zu Land, welcher Satz für Sie in Frage kommt, können Sie der Liste entnehmen, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat.
Sollten Sie eine Vergütung erhalten haben am Ausbildungsort, so müssen Sie diesen Betrag allerdings auch angeben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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