Frage geschrieben am 14.03.2010 14:37:02Betreff: Ausbildungskosten
Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Ich möchte in meiner Einkommenssteurerklärung 2009 jetzt die Werbungskosten für das Studium absetzen.
1. Für welche Jahre kann ich das jetzt noch rückwirkend machen?
2. Kann ich Kosten absetzen, die entstanden sind und mit Auslandsaufenthalten für Studienzwecke im Zusammenhang stehen?
Antwort geschrieben am 14.03.2010 16:43:00
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Steuerberaterin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
1. Sie können im Jahr 2010 noch rückwirkend die Kosten für das Studium für die Jahre 2003 bis zum Abschluss des Studiums geltend machen.
Da Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vor Beginn dieses Studiums nachweisen können, ist nach der aktuellen BFH Rechtsprechung (Urteil des BFH vom 18.6.2009, AZ.: VI R 14/07) kann die Finanzverwaltung bei der Steuererklärung auch keine Beschränkung der Aufwendungen als Sonderausgaben vornehmen (Gesetzeslage ab 2004 für eine Erstausbildung).
Sie geben für jedes Jahr eine Steuererklärung mit Mantelbogen ab und kreuzen dort "Feststellung des Verlustes" an. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen wird für jedes Jahr vorgetragen.
In einem gesonderten Feststellungsbescheid wird dann jeweils die aufgelaufenen Summe festgestellt. Im ersten Jahr, in dem Sie steuerpflichtige Einnahmen erzielen, wird dann dieser "Verlust" verrechnet.
Dabei können Sie auch Kosten für ein Auslandsstudium geltend machen. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, ob Sie in Deutschland gleichzeitig noch eine eigene Wohnung innehatten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage oder auch eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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