Frage geschrieben am 22.09.2009 15:47:34

Betreff: Ausgleichsanspruch ( Abfindung für Kündigung )


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Abfindung wurde auf zwei Jahre verteilt. 3 Raten Ende 2007 und 3 Raten Anfang 2008..
Wie kann ich diese Einnahmen in der Einkommenssteuer-Erklärung aufführen ?



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