Frage geschrieben am 22.09.2009 15:47:34Betreff: Ausgleichsanspruch ( Abfindung für Kündigung )
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Wie kann ich diese Einnahmen in der Einkommenssteuer-Erklärung aufführen ?
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