Frage geschrieben am 02.07.2007 21:29:00

Betreff: Auslandsentsendung - Wohnsitz weiterhin in Deutschland


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Mein Mann arbeitet für eine deutsche Firma und soll ab Anfang September für mindestens zwei Jahre für diese Firma im Ausland (Belgien) arbeiten. Damit er weiterhin nur der deutschen Besteuerung unterliegt, hat sein Arbeitgeber ihm empfohlen, den ersten Wohnsitz in Deutschland beizubehalten. Wir wohnen zurzeit in einer Mietwohnung, die wir aber kündigen werden, da ich ihm nach einigen Monaten folgen werde. Die Firma meines Mannes meinte nun, dass er sich einfach unter der Adresse seiner Eltern(Eigenheim) melden soll. Ist damit die Voraussetzung Wohnsitz in Deutschland erfüllt, auch wenn höchstens ein paar Besuche im Jahr an diesem Wohnsitz stattfinden und der tatsächliche Lebensmittelpunkt in Belgien sein wird?

-- Einsatz geändert am 03.07.2007 17:21:09


Antwort geschrieben am 03.07.2007 17:30:16
Sehr geehrte Fragestellerin,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die polizeiliche Meldung, noch dazu wohl nur pro forma bei den Eltern, reicht nicht aus um einen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt beizubehalten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com


Mit besten Grüßen

RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht

www.kanzlei-hermes.com

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