Frage geschrieben am 28.03.2011 16:05:55Betreff: Auzubildendenvergütung
Rechtsgebiet: Lohn, Gehalt
Einsatz: € 20,00
Status: Geschlossen
Meine Tochter war 2010 bis August in der Ausbildung (Lohn ohne steuern) und wurde anschließend übernommen (ab August mit Steuern) Muss ich die Ausbildungszeit separat in der Einkommenssteuer angeben und wenn ja wo genau und wie genau.
Muss ich diesen Betrag vom Gesamtjahresgehalt abziehen?
(Der Betrag der auf dem elektronischem Nachweis fürs Finanzamt angegeben ist)











