Frage geschrieben am 19.12.2011 06:45:47

Betreff: BU-Rente


Rechtsgebiet: Renten, Pensionen
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Habe im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Versicherung für den Zeitraum (Krankschreibung Monat 6-18) von 12 Monaten eine Einmalzahlung erhalten. Danach wieder normale Berufsfähigkeit.

Ist diese Einmalzahlung zu versteuern ?


Antwort geschrieben am 20.12.2011 22:42:20
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Es handelt sich bei einer privaten BU-Rente steuerlich gesehen um eine sogenannte Leibrente, die ab dem Veranlagungszeitraum 2005 von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG erfasst wird. Besteuert wird dabei lediglich der sogenannte Ertragsanteil. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Laufzeit dieser Rente ab.

Steuerfrei sind solche Renten daher nicht, gleich ob sie regelmäßig monatlich oder in einem Einmalbetrag ausgezahlt werden. Liegt der Ertragsanteil sehr niedrig, kann es durchaus sein, dass der Gesamtbetrag im Jahr des Zuflusses gar nicht besteuert wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für eine Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


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