Frage geschrieben am 01.02.2012 12:14:24

Betreff: Berufszweig und Einordnung


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Ich besitze seit 1983 eine 1-Mann-Firma, einen Fachbetrieb für Büro- und Informationstechnik. Durch den Strukturwandel wurden die Gewinne im Bürotechnikbereich geringer, zuletzt ging es in die Verlustzone. Um dem Wandel gerecht zu werden programmiere ich seit über 10 Jahren Internetseiten und erziele damit Gewinne.

Nun verlangt das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung, dass ich für die Programmierung der Internetseiten eine separate Firma gründe/anlege und möchte die Bürotechnik dann als Liebhaberei streichen.

Begründung: Die Programmierung von Internetseiten hat nichts mit einem „Fachbetrieb für Büro- und Informationstechnik" zu tun.

Gibt es hier Erfahrungen? Wo kann ich erfahren welcher Berufszweig zu welchem Beruf gehört bzw. wie das Finanzamt so etwas einschätzt. Aktuell habe ich das Gefühl, dass es nur vom Betriebsprüfer ausgeht.


Antwort geschrieben am 01.02.2012 17:20:41
MScBM Ralf Wittrock
Scharnhorststraße 14, 48151 Münster, Tel: 0251 20318118, Fax: 032 121277650
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Plattform und Ihres Einsatzes.

Ich nehme an, dass Sie beide Tätigkeiten selbständig in Form eines Einzelunternehmens ausüben. In dieser Unternehmensform sind Gewinne und Verluste ohne Beschränkung miteinander verrechenbar. Wenn das Finanzamt jetzt verlangt, dass Sie eine getrennte Gewinnermittlung für die verschiedenen Teilbereiche vornehmen, dann nur mit dem Ziel, Ihnen die Verluste aus dem Geschäftsbereich Bürotechnik zu streichen. Und zwar mit der Begründung der Liebhaberei.

Es ist aus der Ferne schwer zu beurteilen, ob eine Liebhaberei vorliegt. Allerdings erscheint es schon vom gesunden Menschenverstand her etwas abwegig, dass das Finanzamt über mehrere Jahre die Gewinne aus dem Bürotechnikbetrieb versteuern will und ab dem Zeitpunkt, in dem Verluste entstehen plötzlich eine Liebhaberei annimmt. Für mich hört sich das nicht richtig an.

Ob es Synergieeffekte o.ä. zwischen dem Bürotechnikbereich und der Programmierung von Internetseiten gibt, können Sie als Unternehmer am besten beurteilen! Wenn es solche Effekte gibt (es könnte z.B. einen festen gemeinsamen Kundenstamm geben), dann auf jeden Fall ist auch ein längerfristiger Verlust-Teilbetrieb unschädlich, also keine Liebhaberei. Das hat nicht das Finanzamt zu entscheiden, sondern Sie als Unternehmer, ob Sie einen Verlustbetrieb weiterführen.

Die Finanzämter bzw. Betriebsprüfer versuchen immer mal wieder, arglose Steuerpflichtige mit der Argumentation der „Liebhaberei" zu konfrontieren. Richtig ist das meiner Erfahrung nach in den wenigsten Fällen, jedenfalls dann nicht, wenn ein echter Betrieb dahinter steht. Etwas Hobbymäßiges kann ich jedenfalls in der Bezeichnung „Fachbetrieb für Büro- und Informationstechnik" nicht vermuten. Die Rechtsprechung zur Liebhaberei ist im Übrigen auch sehr differenziert und stellt recht strenge Anforderungen. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen auch gerne noch etwas aktuellen Lesestoff zu dem Thema zur Verfügung stellen. (Schreiben Sie mir dann bitte eine kurze mail mit Ihrer email-Adresse).

Es ist, wie gesagt, aus der Ferne sehr schwer zu beurteilen, ob der Betriebsprüfer in Ihrem Fall richtig liegt.

Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit und verständlich beantwortet zu haben. Wenn noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Freundliche Grüße,
Ralf Wittrock, MScBM
Steuerberater

Tel.: +49 251 20318118
ralf.wittrock@rw-up.de
www.rw-up.de


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