Frage geschrieben am 13.01.2010 21:32:51Betreff: Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Geschlossen
PLZ Gebiet Eingrenzung: 55118
Aus privaten Gründen fliege ich jeden Freitag Nachmittag nach Spanien, arbeite dann Montags von Spanien aus (Home Office) und fliege Dienstag morgens zurück nach Deutschland. Ich habe in Spanien eine Aufenthalts-bescheinigung für EU-Ausländer beantragt, d.h. faktisch einen Wohnsitz angemeldet.
Hier meine Fragen:
1. Angenommen meine Frau ist Spanierin mit einzigem Wohnsitz in Spanien. Wäre unter diesen Umständen eine Ansässigkeit in Spanien gegeben auch wenn die 183 Tage Klausel nicht erfüllt wäre (d.h. ich würde mich mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten)?
2. Unter welchen Umständen können Flugkosten steuerlich geltend gemacht werden (Doppelte Haushaltsführung)?
Vielen Dank!
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 14.01.2010 07:47:05
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihren Angaben liegt Ihr Einkommen in der oberen Progressionsstufe, Ihre beiden Fragen mit Auslandsbezug sollen aber zum Mindesteinsatz von 20 Euro beantwortet werden. Sie werden sicher verstehen, dass dies nicht machbar ist. Sie sollten Ihren Einsatz deutlich auf nicht unter 80 Euro erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steurbeater
geschrieben am 14.01.2010 07:47:05
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 196
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Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihren Angaben liegt Ihr Einkommen in der oberen Progressionsstufe, Ihre beiden Fragen mit Auslandsbezug sollen aber zum Mindesteinsatz von 20 Euro beantwortet werden. Sie werden sicher verstehen, dass dies nicht machbar ist. Sie sollten Ihren Einsatz deutlich auf nicht unter 80 Euro erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steurbeater
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