Frage geschrieben am 13.01.2010 21:32:51

Betreff: Besteuerung im Ansässigkeitsstaat


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Geschlossen
PLZ Gebiet Eingrenzung: 55118
Ich arbeite in Deutschland für ein Deutsches Unternehmen. Mein momentanes Einkommen liegt im Bereich der oberen Progressionsstufe, mein Wohnsitz ist in Deutschland.
Aus privaten Gründen fliege ich jeden Freitag Nachmittag nach Spanien, arbeite dann Montags von Spanien aus (Home Office) und fliege Dienstag morgens zurück nach Deutschland. Ich habe in Spanien eine Aufenthalts-bescheinigung für EU-Ausländer beantragt, d.h. faktisch einen Wohnsitz angemeldet.

Hier meine Fragen:
1. Angenommen meine Frau ist Spanierin mit einzigem Wohnsitz in Spanien. Wäre unter diesen Umständen eine Ansässigkeit in Spanien gegeben auch wenn die 183 Tage Klausel nicht erfüllt wäre (d.h. ich würde mich mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten)?

2. Unter welchen Umständen können Flugkosten steuerlich geltend gemacht werden (Doppelte Haushaltsführung)?


Vielen Dank!

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