Betriebliche AV

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Betriebliche AV

Kann man Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge auch in der Steuererklärung irgendwo in Ansatz bringen? Oder geht das nicht, da die Beiträge ja schon vom Bruttolohn abgezogen werden?


von thomaszalich am 07.02.2012 19:30
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Betriebliche AV
Da auf die Beiträge einer betrieblichen AV (Entgeltumwandlung) weder Steuern, noch Sozialabgaben gezahlt werden, können sie auch nicht in der Steuererklärung in Ansatz gebracht werden.


von schneechen am 08.02.2012 21:12
Status: Junior (69 Beiträge)
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