Frage geschrieben am 08.01.2008 19:46:00Betreff: Betriebliche Bahncard - Nun doch ein Problem?!
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
ich habe das Problem damals schon geschildert:
https://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=28881
Jetzt hat sich anscheinend bestätigt, was ich damals schon vermutete. Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erscheint der Betrag von 424 unter Punkt 17 - Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte.
Laut meinem Steuerprogramm führt dies dazu, das die 424 Euro von meinen Werbungskosten abgezogen werden, dies führt zu einer um 200 Euro verminderten Steuererstattung.
Diese Bahncard wurde allerdings nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet, die private Nutzung ist auch gar nicht zulässig. Diese Bahncard wurde ausschliesslich für dienstlich angeordnete Fahrten vom Arbeitsplatz zu Kunden erworben und sollte doch daher steuerfrei als Aufwendung erstatttet werden, oder sehe ich das falsch?
Was ist zu tun? Ich sehe es ehrlich gesagt gar nicht ein, 200 Euro für eine nutzlose Bahncard privat zu zahlen. (Es haben sich bisher keine Fahrten ergeben, der Kauf war ein Fehlkauf seitens der Firma)
Mit freundlichen Grüßen
Der steuerzahlerende Fragesteller
Antwort geschrieben am 08.01.2008 20:32:34
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage die ich auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Der Ersatz einer Bahncard 50 durch den Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer mit umfangreicher Reisetätigkeit um auf diese Weise die erstattungspflichtigen Fahrtkosten für Dienstreisen zu mindern, gehört als Kostenersatz zu den steuerfreien Reisekosten. Nutzt der Arbeitnehmer die BahnCard auch für private Bahnreisen, liegt ein lohnsteuerpflichtiger Vorteil dann nicht vor, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers für die BahnCard und die ermäßigt abgerechneten dienstlichen Bahnfahrten unter den Fahrtkosten liegen, die ohne die BahnCard entstanden wären. Die Möglichkeit der privaten Mitbenutzung führt deshalb NICHT zu einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil, wenn sich durch die Dienstreisen wegen des ermäßigten Fahrpreises eine Kostenersparnis ergibt, die größer ist als der ersetzte Preis für die BahnCard.
Für Sie wäre wichtig:
Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten für eine BahnCard , die ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird, kann der Arbeitgeberersatz wie ein Job-Ticket seit 1.1.2004 nicht mehr steuerfrei bleiben. Der Arbeitgeber kann stattdessen bis zur Höhe der Entfernungspauschale die Lohnsteuer mit 15 % pauschal erheben. Dieser Ansatz scheidet aus, da der Arbeitgeber Ihnen die Bahncard für Dienstreisen bezahlt hat. Eine Kürzung der Werbungkosten bei der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommt daher nicht in Frage.
Die BahnCard 100 darf nur in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Anschaffung des Jahrestickets für die Dienstreisen geringere Fahrtkosten entstehen als bei Ansatz der normalen Einzelfahrscheine für sämtliche dienstliche Bahnfahrten des betreffenden Jahres.
Hinterlassen Sie bitte unter meiner E-Mail-Adresse StillerStB@gmx.de eine Festnetzrufnummer, damit ich Sie wegen der weiteren Vorgehensweise anrufen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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