Frage geschrieben am 14.08.2009 12:32:58Betreff: Betriebskosten Firmen-PKW
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Zur Berücksichtigung der angefallen Betriebskosten des PKW´s hat mir die Leasinggesellschaft alle enstandenen Kosten mitgeteilt.
Bitte informieren Sie mich welche der nachfolgenden Leistungen ich als Betriebskosten absetzen kann:
1. Steuern und Versicherung
2. Abschreibung
3. Leasingrate
4. Treibstoffkosten
5. Inspektions u. Reparaturkosten
6. Kosten für neue Reifen u. Reifenwechsel
7. Wagenwäsche u. Parkgebühren
8. Beseitigung von selbstverschuldeten Unfallschaden
Teilen Sie mir bitte noch weitere anrechenbare Kosten mit die in der oben aufgefürhten Liste nicht enthalten sind. In Erwartung Ihrer Information verbleibe ich
Mfg
Antwort geschrieben am 14.08.2009 13:18:27
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Ulrich Stiller als RSS-Feed abonnieren!
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 195
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 195
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrge, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
In der Regel können Sie die nachstehend aufgeführten Aufwendungen als Betriebkosten ansetzen:
Leasingraten ODER Abschreibung
Benzin,
Öl,
Reifen,
Wagenwäsche,
Parkgebühren,
Garagenmiete,
Inspektions-/Reparaturkosten,
Straßenbenutzungsgebühren,
Putzmittel,
TÜV/AU,
Kfz-Steuer,
Kfz-Versicherungen,
Finanzierungskosten,
Unfallkosten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Als Leser können Sie
oder Steuerprofi Stiller direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.












