Frage geschrieben am 11.01.2010 11:12:19Betreff: Betriebsprüfung - fehlende Unterlagen
Rechtsgebiet: Finanzamt
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
ich habe folgendes Problem. Ich habe die Bilanz für unsere oHG für 2007 selbst erstellt, habe die Buchungen komplett mit dem Wiso Kaufmann durchgeführt und damit auch die Bilanz und die Steuererklärungen erstellt.
Kurz nach Abgabe der ganzen Steuererklärungen und der Bilanz hat allerdings dieser Laptop den Geist aufgegeben und meine sämtlichen Buchungen und auch die Bilanz (die ich wohl für meine Unterlagen nicht ausgedruckt hatte) sind damit weg!
Jetzt kommt morgen die Steuerprüfung u. A. für dieses Jahr zu mir und ich mache mir natürlich Sorgen, ob das jetzt zu Problemen führen kann, vor allem ja, da ich nicht mal für meine eigenen Unterlagen die ausgedruckte Bilanz habe und damit nicht mal über die letzten Zahlen verfüge.
Was mache ich denn da jetzt? Und in wie weit kann das zu Problemen führen?
Dem Finanzamt habe ich (glaube ich zumindest recht fest) die Bilanz eingereicht.
Danke vorweg für eine Antwort.
Freundliche Grüße
Nicole Gebhardt
Antwort geschrieben am 11.01.2010 12:07:03
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Eine Prüfung wird durch eine Prüfungsanordnung der Finanzbehörde angekündigt, die in der Regel etwa 1 Monat vor Durchführung der Prüfung dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben wird. Somit haben Sie in der Regel genügend Zeit sich auf die Prüfung vorzubereiten und die Unterlagen durchzusehen. Im Normalfall müssen Sie dem Prüfer folgende Unterlagen für die in der Prüfungsanordnung angegbenen Zeiträume vorlgen:
Jahresabschlüsse
Umbuchungsliste und ggf. Hauptabschlussübersicht
Sachkonten und Journale
Kassenbücher bzw. Kassenberichte
Anlageverzeichnis
Inventur
Lohnkonten
sämtliche Buchungsbelege einschl. der Kontoauszüge der Banken.
Der Prüfer wird die beim Finanzamt von Ihnen eingereichten Jahresabschlüsse mitbringen. Wenn der Jahresabschluss 2007 bei Ihnen nicht mehr vorhanden ist, wird die Prüfung an Hand des dem Finanzamt vorliegenden Jahresabschlusses 2007 erfolgen müssen.Wenn Sie ansonsten alles korrekt und vollständig verbucht haben, muss der Jahresabschluss am Hand der vorstehend aufgeführten Posten doch nachvollziehbar sein, Sie haben dann auch nichts zu befürchten. Bei Unstimmigkeiten, die Sie nicht aufklären können, kann der Prüfer zu Ihrem Nachteil schätzen.
Mehr lässt sich aus der Ferne leider nicht sagen. Sicherlich wäre es besser gewesen, Sie hätten unmittelbar nach Zugang der Prüfungsanordnung einen Steuerberater aufgesucht, um diese Dinge abzuklären, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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