Frage geschrieben am 09.03.2011 21:15:49Betreff: Betriebsprüfung
Rechtsgebiet: Finanzamt
Einsatz: € 85,00
Status: Beantwortet
Bin seit 1 Jahr ins Ausland verzogen.
Wie organisiere ich dann meine Prüfung, wenn ich keine Räume mehr in DE habe und alle Unterlagen im neuen Land sind?
Habe Angst die Unterlagen mit der Post irgendwo hin zu schicken, falls sie verloren gehen. Habe ich länger Zeit die Prüfung vorzubereiten? Muss ich dabei sein?
Antwort geschrieben am 09.03.2011 22:34:35
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Steuerberater Werner Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-91230, Fax: 04221-912317
Steuerberatung
Bewertungen: 27
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im Rahmen einer Erstberatung auf Basis der von Ihnen hier gegebenen Informationen beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:
Grundlage für die Durchführung von Betriebsprüfungen ist die Betriebsprüfungsordnung (siehe unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_96060/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/042,templateId=raw,property=publicationFile.pdf).
Dort heißt es in § 6 (Ort der Außenprüfung):
"Die Außenprüfung ist in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen durchzuführen. Ist ein geeigneter Geschäftsraum nachweislich nicht vorhanden und kann die Außenprüfung nicht in den Wohnräumen des Steuerpflichtigen stattfinden, ist an Amtsstelle zu prüfen (§ 200 Abs. 2 AO). Ein anderer Prüfungsort kommt nur ausnahmsweise in Betracht."
D.h., dass es auch andere Möglichkeiten gibt, eine Betriebsprüfung durchzuführen, wenn diese - wie in Ihrem Falle - nicht in den Räumen des Steuerpflichtigen stattfinden kann. So soll diese sodann grds. im zuständigen Finanzamt stattfinden.
Alternativ ist ggf. aber auch die Prüfung in den Räumen Ihres Steuerberaters möglich, wenn dieses für die Durchführung der Prüfung von Vorteil ist (etwa weil sich dort die Buchführungsunterlagen etc. befinden).
I.d.R. sind dem FA vorab die Buchführungsdaten der prüfungsrelevanten Zeiträume sowie die Daten der Aufgabebilanz (im sog. GDPdU-Format) zuzusenden.
Sie sollten das Finanzamt darüber in Kenntnis setzen, dass Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben und keine zur Prüfungsdurchführung geeigneten Geschäfts-/Praxisräume mehr in Deutschland vorhanden sind.
Sofern Sie "kein gutes Gefühl" dabei haben, Ihre Unterlagen per Post an das Finanzamt zu versenden, könnten Sie ggf. einen Steuerberater in der Nähe des FA "zwischenschalten" (sofern Sie dort nicht bereits einen solchen haben).
Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben, und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Seiter
- Steuerberater -
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Weglassen oder die Zweideutigkeit von Informationen die rechtliche Beurteilung verändern können.
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Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Steuerberater - Unternehmensberater
(in Bürogemeinschaft)
Steuerberater Werner Seiter
Rechtsanwältin u. Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
zugleich Mediatorin & Fachanwältin für Strafrecht
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