Frage geschrieben am 01.06.2008 15:37:00

Betreff: DBA Deutschland-Schweiz


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 35,00
Status: archiviert
Ich habe eine Frage zum internationalen Steuerrecht, DBA Deutschland-Schweiz.
Wenn ich für eine Firma in der Schweiz tätig bin und in Deutschland wohne und jeden Tag an meinen Wohnsitz zurückkehre, gelte ich als Grenzgänger und versteuere in Deutschland. Soweit klar. Aber wenn ich nun für die schweizer Firma in Deutschland tätig bin (NICHT entsendet) und an mehr als 60 Tagen nicht an meinen Wohnsitz, der über 400 km von dem Tätigkeitsort in Deutschland entfernt liegt, zurückkehren kann, bin ich ja kein Grenzgänger mehr und das Besteuerungsrecht hätte dann die Schweiz. Aber laut DBA hat bei Nichtrückkehr wegen Tätigkeit in Drittstaaten grundsätzlich der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht auf die schädlichen Tage. Gilt dies auch für Nichtrückkehr wegen Tätigkeit im WOHNSITZSTAAT? Wenn nicht, würde doch mein gesamtes Einkommen, weil ich über die 60 Übernachtungstage komme und somit kein Grenzgänger mehr bin, in der Schweiz versteuert werden.??
Mich interessiert vordergründig die Frage, ob unterschieden wird zwischen Nichtrückkehr wegen Tätigkeit in Drittstaten und Nichtrückkehr wegen Tätigkeit im Wohnsitzstaat, oder ob dies gleich behandelt wird.
Bitte nur antworten, wenn Sie auf dem Gebiet sehr sicher sind.
Danke im Voraus


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