Frage geschrieben am 10.01.2007 13:56:00Betreff: DBA England - Dienstleistung aus Deutschland fuer englische Firma
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Geschlossen
ich beende im Februar die Arbeit bei einer englischen Bauingenieur Firma um zu meiner schwangeren Freundin nach Deutschland zu ziehen. Ich wurde seitens der Firma gefragt, ob ich fuer Sie (auf selbststaendiger Basis) in Deutschland weiterarbeiten moechte (E-mail Basis).
Wenn ich Artikel XI, Absatz 1 +2 richtig verstehe, werden meine Einkuenfte nur in England besteuert, wenn ich selbststaendig bin.
Sollte ich weiterhin angestellt bleiben, wuerde ich doppelt Steuern zahlen.
Fragen:
1) Gilt ein Schreibtisch + Laptop als "Einrichtung"?
2) Sollte ich das Einkommen auf ein englisches oder deutsches Konto ueberweisen lassen (Steuerfreiheit von 4895pfund --> Artikel II, Absatz 2)
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 10.01.2007 16:11:32
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie stellen zwei Fragen in einem komplexen Bereich des internationalen Steuerrechtes. Der Mindesteinsatz von € 20 sieht lediglich die Beantwortung einer Frage vor.
Sie sollten daher Ihren Einsatz auch vor dem Hintergrund des Gegenstandswertes (Verdienst) angemessen und auf nicht unter € 75 erhöhen.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
geschrieben am 10.01.2007 16:11:32
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie stellen zwei Fragen in einem komplexen Bereich des internationalen Steuerrechtes. Der Mindesteinsatz von € 20 sieht lediglich die Beantwortung einer Frage vor.
Sie sollten daher Ihren Einsatz auch vor dem Hintergrund des Gegenstandswertes (Verdienst) angemessen und auf nicht unter € 75 erhöhen.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am 10.01.2007 16:34:23
Der Verdienst waere lediglich als Nebenverdienst anzusehen, da meine Mithilfe nur gelegentlich gefragt waere.
Aber mit Hinsicht auf die Komplexheit reicht mir, wenn Frage 2 beantwortet wuerde.
geschrieben am 10.01.2007 16:34:23
Der Verdienst waere lediglich als Nebenverdienst anzusehen, da meine Mithilfe nur gelegentlich gefragt waere.
Aber mit Hinsicht auf die Komplexheit reicht mir, wenn Frage 2 beantwortet wuerde.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 11.01.2007 09:58:18
Sehr geehrter Fragesteller,
ich kann dem Kollegen nur zustimmen. Auch wenn nur Frage 2. für Sie relevant ist, sollten Sie den Einsatz zumindest auf 50 EUR erhöhen.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
geschrieben am 11.01.2007 09:58:18
Sehr geehrter Fragesteller,
ich kann dem Kollegen nur zustimmen. Auch wenn nur Frage 2. für Sie relevant ist, sollten Sie den Einsatz zumindest auf 50 EUR erhöhen.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
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