Frage geschrieben am 10.01.2007 13:56:00

Betreff: DBA England - Dienstleistung aus Deutschland fuer englische Firma


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Geschlossen
Hallo,

ich beende im Februar die Arbeit bei einer englischen Bauingenieur Firma um zu meiner schwangeren Freundin nach Deutschland zu ziehen. Ich wurde seitens der Firma gefragt, ob ich fuer Sie (auf selbststaendiger Basis) in Deutschland weiterarbeiten moechte (E-mail Basis).
Wenn ich Artikel XI, Absatz 1 +2 richtig verstehe, werden meine Einkuenfte nur in England besteuert, wenn ich selbststaendig bin.
Sollte ich weiterhin angestellt bleiben, wuerde ich doppelt Steuern zahlen.


Fragen:
1) Gilt ein Schreibtisch + Laptop als "Einrichtung"?

2) Sollte ich das Einkommen auf ein englisches oder deutsches Konto ueberweisen lassen (Steuerfreiheit von 4895pfund --> Artikel II, Absatz 2)


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